Im Schutz der Morgen- und Abenddämmerung sind Wildtiere während des Herbstes besonders aktiv auf Futtersuche und queren dann häufig die Straßen. Zugleich fällt auf dieselbe Zeit auch der Berufsverkehr. Die Folge: Die Zahl der Wildunfälle steigt entsprechend sprunghaft an. Für 2021 beziffert der Gesamtverband der Versicherer (GDV) die mit einem kaskoversicherten Pkw zusammengestoßenen Wildtiere auf 284.000 – eine erneute Steigerung von 272.000 im Jahr 2020. Besonders hoch ist laut GDV das Risiko von Oktober bis Dezember sowie in den Monaten April und Mai. „Wer über Land fährt – und das gilt verstärkt in Waldgebieten, an Feldrändern und unverbautem Freiland –, sollte immer damit rechnen, dass zum Beispiel ein Hirsch, Reh oder Wildschwein auf die Straße läuft. Entsprechend heißt es, höchst aufmerksam zu fahren, so dass im Fall des Falles rechtzeitig reagiert werden kann“, mahnen die Verkehrssicherheitsexperten des Automobilclub KS e.V.
Verstärkt gilt das Achtsamkeitsgebot in Gebieten, in denen Beschilderungen vor Wildwechseln warnen. Doch nicht nur der Wildunfall an sich ist ärgerlich. Auch die damit verbundenen Kosten sind immens. So hat der GDV errechnet, dass die Wildunfälle täglich rund 2,6 Millionen Euro kosten. Für 2020 mussten die Kfz-Versicherer für 272.000 Wildunfälle entsprechend gut 850 Millionen Euro bezahlen, während es ein Jahr später mit 284.000 Wildunfällen bereits mehr als 940 Millionen Euro waren. Dabei zeigen die GDV Daten, dass die Schäden nach Wildunfällen innerhalb eines Jahres um rund sechs Prozent teurer geworden sind. Der GDV führt dies vor allem auf höhere Preise für Karosserieteile zurück, die nach derartigen Kollisionen häufig ausgetauscht werden müssen.
Was tun bei einem Wildunfall?
Doch wie sollte sich der Autofahrer konkret verhalten? Was ist zu beachten? Fest steht: Gerät ein Wildtier ins Scheinwerferlicht eines Autos, wird es dadurch geblendet und verliert die Orientierung. Wie gebannt steht es dann mitten auf der Straße. Hier sollten Autofahrer das Fernlicht abschalten und das Tier durch Hupen verscheuchen. Zugleich sollte man beachten, dass die Tiere oft nicht allein unterwegs sind und noch weitere nachfolgen könnten. „Muss der Autofahrer jedoch ausweichen, sollte das nie unkontrolliert geschehen. Droht man in den Gegenverkehr zu krachen, von der Fahrbahn abzukommen oder einen Auffahrunfall zu provozieren, sollte man stattdessen – so schwer vorstellbar das auch sein mag – einen kontrollierten Zusammenprall mit dem Tier in Kauf nehmen“, erläutern die KS Experten das richtige Verhalten bei einem Wildunfall. Nach einem Zusammenstoß sollte man die Unfallstelle absichern, also Warnblinklicht einschalten, Warnweste überstreifen und in ausreichendem Abstand zum Fahrzeug das Warndreieck aufstellen, und die Polizei informieren. Das angefahrene Tier sollte man möglichst nicht anfassen – das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Von diesen oder der Polizei sollte man sich auch eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.
Schadenregulierung mit der Wildschadenbeihilfe
Auch muss nach einem Wildunfall der Versicherer kontaktiert werden – und zwar noch bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert oder verschrottet wird. Wer eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, erhält Schadenersatz bei Schäden am eigenen Auto, die auf Haarwild, also beispielsweise Hirsche, Rehe, Wildschweine oder Füchse, zurückgehen. „Als Teil unserer Clubleistungen bieten wir speziell eine Wildschadenbeihilfe: Bei einem Unfall mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Rindern, Pferden, Schafen oder Ziegen übernehmen wir die Reparaturkosten bis zu 1.050 Euro im Kalenderjahr. Somit übernehmen wir zum Beispiel auch die mit der Kaskoversicherung eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bis zum genannten Höchstbetrag“, erläutert der Automobilclub KS e.V. seine Clubleistung.