Im Urlaubsland ein Auto anzumieten, kann zum Problem werden. Oft besteht nur ein Mindestversicherungsschutz, der bei einem größeren Schadensfall vollkommen ungenügend ist. Dann haftet der Unfallverursacher aus eigener Tasche für den Rest. Und das kann teuer werden. Daher rät der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS), bei Vertragsabschluss im Reisebüro oder im Internet, spätestens aber bei der Übernahme des Mietfahrzeugs die Deckungssummen genau zu prüfen. Außerdem empfiehlt der Club, die Kfz-Versicherung für das eigene Auto zu Hause anzusehen. Etliche Verträge schließen das Führen fremder, gemieteter Pkw im Ausland mit ein, was auch als "Mallorca-Police" bezeichnet wird.
Falls der Versicherungsschutz des ausländischen Wagens nicht dem deutschen Standard entspricht und keine Mallorca-Police in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist, rät der KS, mit seiner Versicherungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen. Dieses Auslandsrisiko kann man in der Regel noch vor Beginn der Reise mit versichern.
Übrigens gelten Mallorca-Policen nicht nur auf der Balearen-Insel, sondern meist in den geographischen Grenzen Europas. Die Gültigkeitsdauer ist in der Regel auf einen Monat beschränkt, in dem sich die versicherten Personen im Ausland aufhalten.
Natürlich empfiehlt der KS, bei der Übernahme eines Mietwagens im Reiseland auch einen Blick auf dessen technischen Zustand zu werfen, besonders auf Reifen und Bremsen. Sind dabei größere Mängel erkennbar, sollte man den Vermieter sofort darauf hinweisen und den Wagen am besten gleich zurückgeben.