Durchschnittlich kam 2019 in Deutschland alle 19 Minuten ein Kind im Alter unter 15 Jahren im Straßenverkehr zu Schaden – also 28.005 Kinder –, so das Statistische Bundesamt in seiner jüngsten Übersicht zu Kinderunfällen im Straßenverkehr im Jahr 2019. 34,4 Prozent der Kinder verunfallten dabei, als sie mit dem Fahrrad unterwegs waren. Während Kleinkinder bis sechs Jahre in der Regel meist mit ihren Eltern im Auto unterwegs sind, verunglücken sie dort auch zumeist. Ab dem Schulalter, wenn die Kinder zunehmend selbstständig unterwegs sind, sind diese aber deutlich häufiger in Unfälle mit dem Rad oder zu Fuß verwickelt: Von den Sechs bis Neunjährigen verunglückten 25 Prozent mit dem Rad, von den noch häufiger radfahrenden Zehn- bis
Fünfzehnjährigen sogar 49,5 Prozent. Doch auch wenn laut Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) in den vergangenen 30 Jahren Unfälle, in die Kinder verwickelt waren, zurückgegangen sind, ist jeder einzelne dieser Unfälle einer zu viel.
Verkehrskompetenz erwerben
„Kinder müssen im Laufe ihrer Entwicklung erst Verkehrskompetenz erlangen. Dazu trägt zum einen die Verkehrserziehung in den Schulen bei, zum anderen die Eltern. Beispielsweise wird gegen Ende der Grundschulzeit die Radfahrprüfung abgelegt, die zeigt, dass die Kinder die Verkehrssituation einschätzen und sich entsprechend konzentrieren können, aber auch die motorischen Fähigkeiten, Koordination und Ausdauer besitzen, um sicher Rad zu fahren“, so die Verkehrssicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Doch auch Kinder im Vorschulalter können zusammen mit den Eltern sowohl kurze Strecken als auch etwas weiter gefasste Ausflüge bewältigen. Laut DVR ist es sogar essenziell, Kinder möglichst früh an den Straßenverkehr zu gewöhnen, wenn sie selbstständig daran teilnehmen und sicher ankommen sollen.
Sicher ist sicher
Oftmals sind jedoch die Eltern verunsichert, welche Regelungen im Straßenverkehr für ihre Sprösslinge gelten. Wer fährt in welchem Alter auf dem Gehweg? Und lässt man die Kinder besser vorausfahren oder hinterherradeln? Hier gilt: Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie das auch weiterhin. Übrigens: Seit 2016 dürfen auch Eltern ihre Kinder auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten. Auf jeden Fall aber gilt: Soll eine Straße überquert werden, müssen Eltern und Kinder absteigen und die Räder über die Straße schieben. Ein baulich von der Auto-Fahrbahn abgetrennter Fahrradweg darf auch von Kindern unter acht Jahren benutzt werden. Sind zwei Erwachsene mit einem oder mehreren Kindern mit dem Rad unterwegs, bietet es sich an, dass ein Elternteil vorausfährt und das andere das Schlusslicht bildet. Fährt nur ein Erwachsener mit, müssen Eltern eine individuelle, auf ihr Kind angepasste Entscheidung treffen, ob sie das Kind voraus- oder hinterherfahren lassen: Was für das Vorausfahren des Kindes spricht, ist, wenn es gut auf Zurufe reagieren und dementsprechend anhalten kann; zudem hat der Erwachsene das Kind so jederzeit im Blick. Fährt das Kind hinter dem Erwachsenen, muss es hingegen in der Lage sein, eigenständig zu fahren, ausreichend Abstand und die Spur zu halten und prompt bremsen zu können, wenn das Elternteil vor ihm das tut. Hier müssen die Eltern also individuell abwägen.
Aber bitte mit Helm!
„Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, plädieren wir jedoch gerade im Fall von Kindern dafür, einen Fahrradhelm zu tragen, denn im Falle eines Unfalls lassen sich damit unter Umständen schwere Kopfverletzungen verhindern. Doch nicht nur die Kinder sollten ihren Kopf schützen, die Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen“, so die Experten des KS. Daneben sollten auch die Fahrräder selbst regelmäßig vor Fahrtantritt überprüft werden: Funktionieren die Bremsen? Ist genügend Luft in den Reifen? Ist das Licht in Ordnung, falls vorhanden, etc.? Immer auf Nummer sicher!