Immer wieder liest man von Fahrzeugen, die ungebremst in Baustellen krachen und schwere
Unfälle verursachen, auch wenn in den vergangenen Jahren viel in puncto Baustellensicherung unternommen wurde. Ein höheres Unfallrisiko aber bleibt. „Gerade deswegen sollten Fahrer in diesen Bereichen darauf achten, mit erhöhter Aufmerksamkeit und vorausschauend zu fahren. Geschwindigkeitsbegrenzungen und ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sind unbedingt einzuhalten genauso wie Hinweise zum versetzten Fahren auf den beiden Spuren“, raten die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).
Fahrbahn- und Fahrzeugbreiten beachten
Was viele nicht wissen: Die provisorischen Ausweichfahrspuren im Baustellenbereich sind schmäler als die reguläre Fahrbahn und die linke Fahrspur generell schmäler als die rechte
Spur. Schnell kommt man deshalb gefährlich nahe an die benachbarte Fahrspur. Ist zudem mit Zeichen 264 (siehe Abbildung unten) ausgeschildert, bedeutet dies ein Verbot für Fahrzeuge, die breiter sind als die auf dem Schild angegebene Breite. Typischerweise beträgt in Baustellenbereichen die Breite für Fahrzeuge auf der linken Spur 2,00 Meter.
Das Problem: Ein Großteil moderner Pkw ist breiter als 2,00 Meter, da in diese Breite auch dieAußenspiegel und gegebenenfalls Ladung mit eingeschlossen sind. Und damit betrifft dasFahrverbot auf solcherart ausgeschilderten Fahrspuren bei Weitem nicht nur die von Haus ausgrößeren und breiteren SUVs, Limousinen oder Transporter, sondern auch zahlreicheKompaktwagen. Denn im Laufe der Jahre haben neue Fahrzeuggenerationen und -modelle fürgewöhnlich mehrere Zentimeter an Breite zugelegt.
Wird die Spur dennoch mit einem zu breiten Fahrzeug benutzt, droht nicht nur ein Bußgeld von 20 Euro, sondern im Falle eines Unfalls kann auch der Kasko-Schutz eingeschränkt sein. Zudem kann es passieren, dass der Fahrer wegen seines zu breiten Fahrzeugs Mitschuld am Unfall hat und die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners den Schadenersatz deswegen reduziert. „Wer nicht weiß, wie breit sein Fahrzeug ist, sollte dringend nachmessen. Alternativ ist in der Zulassungsbescheinigung I die Karosseriebreite angegeben. Wichtig ist aber, dass zu dieser Breite die beiden Außenspiegel noch hinzugerechnet werden müssen, um die Gesamtbreite des Autos zu ermitteln, denn nur diese ist maßgeblich“, so die Verkehrsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).
Rettungsgasse auch im Baustellenbereich!
Dauerbrenner ist auch immer das Thema Rettungsgasse. In Baustellenbereichen gilt wie auch sonst: Die Rettungsgasse wird zwischen der äußersten linken Spur und der direkt daneben liegenden rechten Spur gebildet. Im Falle eines typischerweise zweispurigen Baustellen-Abschnitts also zwischen den beiden Spuren. „Um das Sicherheitsniveau bei Autobahn-Baustellen zu erhöhen, empfiehlt es sich auch, versetzt zu fahren, also immer abwechselnd ein Fahrzeug der rechten und linken Spur. Das entschärft die Situation und gibt vor allem auch Fahrern auf der linken Spur Sicherheit, wenn beispielsweise ein Lkw von der rechten Spur gefährlich nahe kommt“, wissen die Verkehrsexperten des KS. Gleichzeitig werden dadurch die Sicherheitsabstände nach vorne und hinten auch eingehalten.