Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter sind oft Dreckschleudern und tragen erheblich zur Luftverpestung bei - besonders in Ballungsgebieten. Deshalb haben neue Autos mit Dieselmotor schon seit Jahren Rußfilter eingebaut, darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin. Allerdings gibt es noch viele alte Fahrzeuge ohne Filter, die mit ihrer roten Umweltplakette in viele Innenstädte nicht fahren dürfen. Deshalb stellt das Bundesumweltministerium für 2015 erneut 30 Millionen Euro für den nachträglichen Einbau von Abgasreinigungssystemen (Rußpartikelfilter) bereit.
Der Zuschuss je Kfz beträgt 260 Euro, sofern keine frühere Förderung erfolgt ist oder eine Steuerbefreiung nach § 3c KraftStG vorliegt. Es gibt ihn für
- Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, rollstuhlgerechte Fahrzeuge etc.), die bis 2006 erstmals zugelassen wurden,
- leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die bis 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
Nach Auskunft des KS kann der Fahrzeughalter den Antrag bis zum 15. Februar 2016 stellen. Dazu muss er das Filtersystem einbauen und in die Zulassungsbescheinigung I oder im Fahrzeugschein eintragen lassen. Dann das Antragsformular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie der geänderten Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) per Post an das "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 511, Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn", schicken.
Wegen der begrenzten Fördermittel rät der KS, den Antrag bald einzureichen, weil dessen Bearbeitung an das Eingangsdatum gekoppelt ist.