Die klassische Devise für die Nutzung von Winterreifen heißt O bis O, also von Oktober bis Ostern. Da Ostern 2016 aber äußerst früh liegt und da gerade nachts oft noch sehr niedrige Temperaturen anzutreffen sind, rät der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS), die Winter-Pneus noch nicht abzumontieren. Ein Sprecher des KS: "Vor Mitte April sollte man in diesem Jahr keine Sommerreifen aufziehen, und dann auch nur, wenn die Außentemperaturen konstant über sieben Grad liegen."
In diesem Zusammenhang warnte der KS auch vor Bußgeldern, die fällig werden, wenn man bei entsprechender Witterung nicht mit Winterreifen unterwegs ist. Auch wer bei verhältnismäßig wenig Schnee oder Reifglätte nachts oder in den frühen Morgenstunden bereits Sommerreifen montiert hat, kann sich strafbar machen. Denn im Gesetz (STVO § 2, 3a) heißt es klar, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die der EWG-Richtlinie für M&S-Reifen entsprechen. Dazu können auch sogenannte Ganzjahresreifen gehören.
Für den Gesetzgeber kommt es besonders darauf an, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.