In den Morgen- und Abendstunden treten jetzt häufig Nebelbänke auf. Die sorgen besonders im Straßenverkehr für gefährliche Situationen. Da ist es wichtig, frühzeitig gesehen zu werden. Das Nebelrücklicht kann dabei wertvolle Dienste leisten. Doch warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): Man darf die grell-rote Leuchte nur einschalten, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (§ 17 (3) StVO). Denn sie kann andere Verkehrsteilnehmer gefährlich blenden, zum Beispiel bei Nieselregen. So verwechseln manche Autofahrer das Nebelschlusslicht ihres Vordermannes mit dessen Bremslicht, was zu Fehlreaktionen und Auffahrunfällen führen kann.
Wie weit 50 Meter sind, lässt sich auf der Autobahn leicht festzustellen: Die Leitpfosten am Fahrbahnrand sind im Abstand von jeweils 50 Meter postiert. Nur wenn man den übernächsten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, also bei "wirklich dicker Suppe", darf man das Nebelrücklicht einschalten. Um gut gesehen zu werden, rät der KS übrigens, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.