Wer wegen der Kälte den Motor seines Fahrzeugs minutenlang laufen lässt, um die Scheiben zu enteisen und um es beim anschließenden Fahren mollig warm zu haben, macht sich strafbar. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) weist darauf hin, dass dadurch zum einen ein erheblicher Schaden für die Umwelt entsteht, zum anderen kann das auch ein Verwarnungsgeld zur Folge haben. Nach § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es nämlich "verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen." Wenn die Polizei einen erwischt, kostet das zehn Euro.
Ein Kfz-Experte des KS betont außerdem: "Technisch bringt das Warmlaufenlassen überhaupt nichts. Im Gegenteil: Ein kalter Motor bläst zwei- bis dreimal mehr schädliche Abgase in die Umwelt, produziert unnötigen Lärm und wird noch dazu sehr viel langsamer warm." Deutlich besser erwärmt sich der Motor, wenn man im mittleren Drehzahlbereich fährt. Kurze Strecken von wenigen hundert Metern sind bei Kälte ohnehin Gift für den Motor. Der KS rät in solchen Fällen, lieber das Auto stehen zu lassen und zu Fuß zu gehen.
Dass sich Anwohner über unnötige Motorgeräusche ärgern können, steht auf einem anderen Blatt. Nicht selten kommt es wegen Lärmbelästigung am frühen Morgen zu Nachbarschaftsstreit. Die Polizei kann ein Lied davon singen.