Sofern das Wetter mitspielt, beginnt zu Ostern auch wieder die Fahrradsaison. Und egal, ob das Radeln erst erlernt werden muss, Familienausflüge geplant sind oder das Rad für den Schulweg und die Freizeit als Fortbewegungsmittel genutzt wird, gilt: Das Fahrrad muss die für das Kind passende Größe haben. Kleinere Wachstumsschübe der Sprösslinge lassen sich mit dem Verstellen des Sattels ausgleichen; wächst das Kind aber deutlich mehr, ist der Umstieg auf ein größeres Rad notwendig. „Ein Kind, das mit einem deutlich zu kleinen oder zu großen Fahrrad unterwegs ist, fährt oft wackelig und damit unsicher. Hier sollten Eltern immer im Auge behalten, ob die aktuelle Fahrradgröße noch ausreichend ist“, erläutern die Verkehrssicherheitsexperten des Automobilclub KS e.V.
Das richtige Rad
Zwar gibt es Anhaltspunkte, in welchem Alter welche Rahmengröße passend sein dürfte, dies sind jedoch nur Richtwerte. Ausschlaggebend sind die tatsächliche Größe und vor allem die Schrittlänge des Kindes. Idealerweise sitzt das Kind auf dem neuen Zweirad zunächst Probe. Bei der richtigen Radgröße sollten die Ballen der Füße den Boden berühren können. Bei absoluten Fahrradanfängern ist es im Sinne eines höheren Sicherheitsgefühls entscheidend, mit beiden Füßen komplett auf dem Boden stehen zu können. Professionelle Beratung diesbezüglich gibt es im Fachhandel. Und egal, ob es ein neues oder gebrauchtes Rad wird: Aus Sicherheitsgründen sollte stets auf höchste Qualität gesetzt werden. Mit dem TÜV-Siegel etwa können sich Eltern darauf verlassen, dass das Rad vor allem in puncto Sicherheit strengste Kriterien erfüllt, etwa was die Belastungsfähigkeit des Rahmens angeht.
Verkehrssichere Fahrradausstattung
Ist die richtige Größe gefunden, sollte das Rad eine Liste mit weiteren Kriterien erfüllen. Denn es muss – und das gilt für Kinder- und Erwachsenenräder gleichermaßen – straßenverkehrstauglich sein, also der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Mit am wichtigsten sind hier die Bremsen. Die StVZO gibt vor, dass Fahrräder zwei voneinander unabhängige Bremsen haben müssen. Hier ist zu beachten, dass Kinder generell besser mit der intuitiver zu bedienenden Rücktrittbremse zurechtkommen, die heutzutage nur noch selten bei Erwachsenenrädern zu finden ist. Zudem muss jedes Fahrrad mit einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. Die Fahrradbeleuchtung (Dynamo oder Batterielicht) muss aus einem weißen Frontscheinwerfer und einem roten Rücklicht bestehen. Um die Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu erhöhen, sind Reflektoren notwendig: ein weißer vorne, ein roter hinten sowie Speichenreflektoren oder Reflektorstreifen an den Reifen. Auch die Pedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet und zudem rutschfest sein. Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll für Kinderräder sind darüber hinaus ein Kettenschutz sowie ein ergonomischer Sattel und ergonomischer Lenker, idealerweise mit rutschfesten Griffen.
Überlebenswichtig: der Helm
„Darüber hinaus raten wir dringend zum Tragen eines Helms, auch wenn es keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt. Hier appellieren wir vor allem an die Eltern, mit gutem Beispiel voranzugehen, damit es für die Kinder zur Selbstverständlichkeit wird, bei Fahrten mit dem Rad immer einen Helm zu tragen“, empfiehlt der Automobilclub KS e.V. Denn auch wenn die Nutzung eines Helms einen Unfall als solchen nicht verhindert, so lassen sich dadurch doch – teils schwere – Kopfverletzungen verringern oder verhindern. Gerade Kinder, deren Verkehrskompetenz, motorische Fähigkeiten und Gleichgewichtssinn noch nicht vollständig ausgebildet sind, sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr und müssen besonders geschützt werden. „Das sollten sich auch Autofahrer immer wieder vergegenwärtigen und Rücksicht auf die Kleinen nehmen sowie entsprechend vorsichtig fahren“, resümiert der KS.