In den närrischen Zentren läuft diesmal alles konzentrierter ab. Denn schon am 18. Februar ist Aschermittwoch. Bis dahin führt die Polizei wieder besonders viele Alkoholkontrollen durch. Nach einer Prognose des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) verlieren dabei tausende Autofahrer ihren Führerschein, weil sie zu tief ins Glas geschaut und sich danach ans Steuer gesetzt haben. Daher rät der KS, das Auto zu Hause zu lassen, wenn es zum Feiern geht. Bei jedem vierten Unfall mit Todesfolge ist Alkohol im Spiel. Grund genug, auf Bus, Bahn oder Taxi zu setzen oder sich von einem Nüchternen fahren zu lassen.
Übrigens gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre eine Null-Promille-Grenze. Bereits ab 0,3 Promille geht die Polizei von einer "relativen Fahruntüchtigkeit" aus. Auffälliges Fahrverhalten kann als Straftat angesehen werden. Wer zum ersten Mal die 0,5-Promille-Grenze überschreitet, zahlt 500 Euro, bekommt einen Monat Fahrverbot sowie zwei (neue) Punkte in Flensburg. Das zweite Mal kostet 1.000 Euro und drei Monate Führerscheinentzug. Bei einem Alkohol-bedingten Unfall kann es noch teurer werden: Die Versicherungen entschädigen zwar die Opfer, können aber beim Alkohol-Sünder Regressansprüche geltend machen. Auch der Beifahrer bekommt nur einen Teil seines Schadens ersetzt, wenn er von der Fahruntüchtigkeit des Fahrers wusste.
In diesem Zusammenhang wies der KS darauf hin, dass weder Tricks noch Koffein oder Vitamine etwas gegen den Alkoholpegel bewirken können. Nur der Körper selbst baut Alkohol ab, im Schnitt 0,1 Promille pro Stunde. Wer also gegen Mitternacht mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat selbst um 10 Uhr am nächsten Morgen noch 0,5 Promille Restalkohol im Blut und ist fahruntauglich.