Neben Fahrrädern liegen Elektrofahrräder klar im Trend. Immerhin sind auf deutschen Straßen aktuell allein rund drei Millionen Elektrofahrräder unterwegs. Das entspricht einem Anteil von 15 Prozent am Fahrradbestand. Mit der wachsenden Verbreitung von E-Bikes, aber auch generell Fahrädern vor allem in Ballungsräumen ergeben sich neue Herausforderungen für die Verkehrssicherheit. „Mit den heutigen Rädern und besonders den Pedelecs und S-Pedelecs lassen sich ohne große Mühe Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h erreichen. Daraus können sich Gefahren vor allem für Fußgänger ergeben. Gefragter denn je sind daher Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein der Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern“, sagt Rainer Huber, Geschäftsführer des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
So umfassen die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) normierten Vorschriften neben der Beachtung allgemeiner Verkehrsregeln auch detaillierte Aussagen zur Geschwindigkeit von Radfahrern. Danach sind die Verkehrs-, Straßen- und Sichtverhältnisse ebenso zu berücksichtigen wie die persönlichen Fähigkeiten sowie die Betriebssicherheit des Fahrrads. Entsprechend darf nur so schnell gefahren werden, dass das Rad jederzeit ohne Gefahr für sich und andere zum Stillstand gebracht werden kann. Explizit geregelt ist zudem, in „Fahrradstraßen“ und in Bereichen mit „Zonengeschwindigkeit“ nicht schneller als 30 km/h sowie in Spielstraßen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Rainer Huber rät nicht zuletzt mit Blick auf das wachsende Risiko von Pedelec-Unfällen einmal mehr zu einem regelkonformen und rücksichtsvollen Verhalten: „Die in der StVO aufgeführten Vorschriften dienen der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz der Radfahrer selbst und können Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer klar minimieren.“