Als Autofahrer sollte man wissen, dass man beim Fahren nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren darf. Dass diese Vorschrift auch für Radfahrer gilt, ist allerdings vielen unbekannt. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kostet das Benutzen eines Mobiltelefons auf dem Fahrrad 25 Euro. Auch andere Verhaltensweisen, die man bei Radlern immer wieder beobachten kann, können ein Bußgeld zur Folge haben. Wer beispielsweise bei Dunkelheit ohne Licht fährt oder gar keine Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad hat, den kann die Polizei mit 20 Euro zur Kasse bitten.
Gerade bei jungen Radlern sehr beliebt ist es, freihändig zu fahren. Auch das ist verboten und kostet 5 Euro. Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts. Hier werden mindestens 45 Euro fällig, bei Gefährdung anderer bereits 100 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es bis zu 160 Euro.
Weitgehend bekannt dürfte sein, dass auch Radfahrer nicht betrunken fahren dürfen. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt zwar bei 1,6 Promille (Autofahrer 1,1), doch kann - laut KS - auch eine geringere Alkoholkonzentration Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren oder wenn es zu einem Unfall kommt.