Wer beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, macht sich strafbar. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass dieses Verbot auch für's Radfahren gilt. Wenn einen die Polizei dabei erwischt, kostet das nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) 25 Euro. Auch anderes Fehlverhalten, das man bei Radlern oft beobachten kann, wird mit Bußgeld geahndet, so zum Beispiel Fahren ohne Licht bei Dunkelheit. Das kostet 20 Euro. Wer gar keine Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad hat, den kann die Polizei ebenfalls mit 20 Euro zur Kasse bitten, auch am Tag. Eine Ausnahme gilt für Rennräder mit maximal elf Kilo Gewicht. Hier genügen Scheinwerfer und Rückleuchte mit Batterie, die nicht fest montiert sein müssen. Der Radfahrer muss sie jedoch dabei haben.
Viele, vor allem junge Radler fahren gerne freihändig. Auch das ist verboten - zumindest im öffentlichen Straßenverkehr - und kostet 5 Euro. Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts. Das kostet mindestens 60, bei Gefährdung anderer sogar 100 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es bis zu 180 Euro und entsprechende Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Auch Radfahrer dürfen nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt zwar bei 1,6 Promille, doch kann - laut KS - auch ein geringerer Alkoholspiegel Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem, wenn es zu einem Unfall kommt oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren.