Es kommt zwar nur selten vor, dass man ein Fahrzeug nach einer Panne ohne Pannendienst abschleppen muss. Aber wenn es mal nötig ist, wissen die wenigsten, wie man sich richtig verhält. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hat daher die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Zunächst gilt, dass das Abschleppen von Kraftfahrzeugen nur in Notfällen erlaubt ist, das heißt, es bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge, die im Verkehr betriebsunfähig geworden sind. Diese darf man grundsätzlich auch nur bis zur nächsten Werkstatt bringen.
Vor dem Abschleppen ist es sinnvoll, sich mit den technischen Gegebenheiten des abzuschleppenden Kfz vertraut zu machen. So sollte man Fahrzeuge mit Automatikgetriebe überhaupt nicht abschleppen, weil das Getriebe Schaden nehmen kann. Wer sich ans Steuer des gezogenen Fahrzeuges setzt, muss damit rechnen, dass sein Wagen ohne Strom ist und dass Systeme wie Bremskraftverstärker und Servolenkung nicht funktionieren. Das heißt: höhere Pedal- und Lenkkräfte. Deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten. Das ist zudem wegen des geringen Abstands zum Zugfahrzeug gefährlich und kann leicht zum Unfall führen. Der KS empfiehlt daher, statt einem Seil lieber eine Abschleppstange zu verwenden. Wichtig auch: Mit dem Schlüssel die Zündung einschalten, sonst greift die Lenkradsperre.
Ist ein Kfz auf der Autobahn liegengeblieben, darf man es nur bis zur nächsten Ausfahrt schleppen. Dort müssen beide die Autobahn verlassen. Umgekehrt ist es verboten, mit einem geschleppten Fahrzeug auf die Autobahn aufzufahren. Während des Abschleppens darf der Abstand zwischen dem ziehenden und dem gezogenen Fahrzeug nicht mehr als fünf Meter betragen. An beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
Führerscheintechnisch gelten beim Abschleppen keine besonderen Vorschriften. Es genügt, dass der Fahrer des Zugfahrzeugs die dafür erforderliche Führerscheinklasse besitzt.