Pünktlich zweimal pro Jahr zu den beiden O’s – Ostern und Oktober – heißt es Reifen wechseln, sofern man keine Ganzjahresreifen nutzt. Gummimischung und Profilstruktur von Sommerreifen sind vor allem auf warme Temperaturen ausgelegt. Ein Winterreifen hingegen muss mit eisigen Temperaturen, aber auch Schnee und Glatteis zurechtkommen; hier sind also Elastizität und Grip gefragt. Um höchstmögliche Sicherheit zu garantieren, sieht die Straßenverkehrsordnung eine Winterreifenpflicht bzw. eine Pflicht, für das Wetter geeignete Reifen aufzuziehen, vor.
Nach § 2 (3a) StVO darf man ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung des § 36 (4) StVZO genügen“. Dort wiederum ist festgeschrieben, dass die Reifen in puncto Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart auf winterliche Verhältnisse ausgelegt sein müssen, damit die Fahreigenschaften bei Schnee auch beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs optimal sind. Darüber hinaus muss ein geeigneter Reifen mit dem Alpine-Symbol, also dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, gekennzeichnet sein. „Auch wenn kein rechtsverbindlich definierter Zeitraum existiert, in dem die Winterreifenpflicht gilt, so handelt es sich doch um eine situative Winterreifenpflicht, die bei entsprechendem Wetter greift. Daher sollte man idealerweise jetzt auf Winterreifen umsteigen, da diese den kalten Temperaturen Rechnung tragen und dadurch die Fahrt sicherer machen. So ist man auch im Falle von Glatteis, Schnee und Co. bestens gerüstet“, empfehlen die Verkehrssicherheitsexperten des Automobilclub KS e.V.
Ganzjahresreifen eine gute Alternative?
Wer den saisonalen Räderwechsel umgehen möchte, für den kommen auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen in Frage. Sie sind für größere Temperaturunterschiede ausgelegt als Sommer- oder Winterreifen und erfüllen – sofern sie das Alpine-Symbol tragen – auch die Winterreifenpflicht. „Allwetter-Reifen sind jedoch immer ein Kompromiss. Während sie generell ein breites Temperatur- und Wetterspektrum abdecken, sind vor allem bei starkem Schneefall Winterreifen den Ganzjahres-Pneus überlegen. Dessen sollte man sich bewusst sein und Vor- und Nachteile genau abwägen“, erläutert der Automobilclub KS e.V.
Wann ein neuer Reifen?
Doch egal ob Winter- oder Allwetterreifen: Die Reifen müssen spätestens dann erneuert werden, wenn die Verschleißindikatoren (Tread Wear Indicators) mit dem Profil bündig sind oder spätestens nach sechs Jahren, da die Gummimischung zunehmend an Elastizität verliert. Zudem ist bei winterlichen Wetterverhältnissen – also sowohl für Winterreifen als auch Ganzjahresreifen – nach § 36 StVZO eine Mindestprofiltiefe im Hauptprofil von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. „Das halten wir ganz klar für zu wenig. Bei winterlichen Verhältnissen raten wir unbedingt zu Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern“, betonen die Sicherheitsexperten des KS.