Meist liegt der Verbandkasten mehr oder weniger vergessen im Kofferraum. Idealerweise wird er ja auch gar nicht erst benutzt. Doch um im Fall der Fälle schnell und effektiv Hilfe leisten zu können, ist er essenziell.
„Aus diesem Grund gilt es, den Erste-Hilfe-Kasten im Auto regelmäßig auf abgelaufenes Verbandmaterial zu überprüfen und entsprechend auszutauschen. Denn auch wenn Kompressen, Pflaster und Co. noch originalverpackt sind, haben Sterilmaterialien ein Verfallsdatum, da nach einer gewissen Zeit die Sterilität nicht mehr gegeben ist. Pflaster verlieren an Klebkraft und Einmalhandschuhe werden unter Umständen im Laufe der Zeit porös“, erläutern die Verkehrsexperten des Automobilclub KS e.V. Abgelaufenes ist auszutauschen, während etwa eine Verbandkastenschere oder eine Rettungsdecke weiter im Erste-Hilfe-Kasten verbleiben können.
Neu: Masken im Verbandkasten
Die Vorgaben, was in einem Kfz-Verbandkasten in Deutschland vorhanden sein muss, stammen vom Deutschen Institut für Normung (DIN). Entsprechend der Norm DIN 13164:2022, die laut Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) seit dem 01. Februar 2022 gilt, sind neu auch zwei medizinische Gesichtsmasken als zusätzlicher Hygieneschutz in den Verbandkasten aufzunehmen. Diese müssen mindestens Typ I DIN EN 14683 entsprechen und staubgeschützt verpackt sein. Darüber hinaus sieht die in diesem Jahr geänderte DIN den Wegfall eines von zwei Dreiecktüchern sowie des kleineren Verbandtuchs BR vor. Für die geänderte Norm gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023. In der StVZO werden diese Neuerungen im Rahmen der nächsten Änderung in § 35h berücksichtigt werden.
Der Erste-Hilfe-Kasten: So ist er korrekt bestückt
Um der geänderten DIN 13164:2022 Rechnung zu tragen, muss ein Verbandkasten für den Pkw laut BVMed Folgendes enthalten:
- 1 Heftpflaster DIN 13019 – A 500 x 2,5
- 4 Wundschnellverbände DIN 13019 – E 10 x 6
- 2 Fingerkuppenverbände DIN 13019 – 5 x 4
- 2 Fingerverbände DIN 13019 – 12 x 2
- 2 Pflasterstrips DIN 13019 – 7,2 x 1,9
- 4 Pflasterstrips DIN 13019 – 7,2 x 2,5
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151 – K
- 2 Verbandpäckchen DIN 13151 – M
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151 – G
- 1 Verbandtuch DIN 13152 – A
- 2 Fixierbinden DIN 61634 – FB 6
- 3 Fixierbinden DIN 61634 – FB 8
- 1 Rettungsdecke (Mindestmaße 2.100 mm x 1.600 mm, Mindestfoliendicke 12 μm)
- 6 Kompressen (100 ± 5) mm x (100 ± 5) mm
- 1 Dreiecktuch DIN 13168-D
- 1 Verbandkastenschere DIN 58279-A 145
- 4 medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch nach DIN EN 455-1, DIN EN 455-2 und DIN EN 455-3
- 2 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Gesichtsmasken, mindestens Typ I, nach DIN EN 14683
- 1 Inhaltsverzeichnis
Auffrischungskurse für Erste Hilfe im Ernstfall empfohlen
Bei einem Unfall – egal ob als Ersthelfer oder Unfallbeteiligter – sollte immer die Warnweste getragen werden, um bereits von Weitem sichtbar zu sein und sich so selbst an der Unfallstelle besser zu schützen. Auch das Warndreieck gilt es, in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle aufzustellen – laut Faustregel sind es 50 m innerorts, 100 m auf Landstraßen und 150 bis 400 m auf Autobahnen. Last, but not least empfiehlt der Automobilclub KS e.V. regelmäßige Auffrischungskurse für Erste Hilfe im Ernstfall: „Auch wenn es der Gesetzgeber nicht vorsieht und ein Erste-Hilfe-Kurs für Autofahrer lediglich im Rahmen der Führerscheinprüfung verpflichtend ist, raten wir dazu, unbedingt immer wieder einmal einen Auffrischungskurs zu absolvieren, um bei einem Unfall auch wirklich Ersthilfe leisten zu können.“