Das ändert sich 2025 für Autofahrerinnen und Autofahrer

Wer muss schleunigst noch zum Führerscheintausch? Wie wird mir mit meinem E-Auto Geld erstattet? Und wie war das nochmal mit der Gasprüfung bei Wohnmobilen? Der Automobilclub KS e.V. hat die Antworten rund um Fragen zu wichtigen Gesetzesänderungen im nächsten Jahr.

Führerscheintausch
Wer noch nicht getauscht hat, sollte sich beeilen: Noch bis zum 19. Januar 2025 haben Führerscheininhaber ab Jahrgang 1971 Zeit, ihren Papier-„Lappen“ in den Führerschein im Plastik-Scheckkartenformat umzutauschen. Andernfalls droht ein Verwarngeld, wird man mit dem alten Führerschein erwischt. Als letzte Jahrgänge der Tauschaktion haben hingegen alle vor 1953 Geborenen bis zum Jahr 2033 Zeit für den Umtausch. Damit sollen bis 2033 sämtliche Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein.


Typenklasseneinstufung 2025
Für rund 12 Millionen Autofahrende ändert sich im kommenden Jahr die Typklasseneinstufung für ihr Fahrzeug. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) profitieren rund 5,1 Millionen ab 2025 von besseren Typklassen, während für rund 7,1 Millionen Autofahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen gelten. Für die übrigen 30 Millionen Autofahrer ändert sich nichts gegenüber dem laufenden Jahr.
Der Mercedes-Benz EQC 400 4Matic und der Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 verbessern sich sogar um zwei Klassen. Der Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro verschlechtert sich hingegen um gleich drei Klassen, der Peugeot 3008 HDI um zwei Klassen.


Erhöhung der CO2-Bepreisung
Auch im kommenden Januar wird die CO2-Steuer wieder angehoben, wodurch sich die Kraftstoffpreise verteuern werden. Zum 01. Januar 2025 steigt der Preis von 45 auf 55 Euro je Tonne CO2 an. Benzin und Diesel werden sich dadurch jeweils um rund drei Cent pro Liter erhöhen; das französische Energieunternehmen TotalEnergies geht sogar von einer Preissteigerung von 4,3 Cent für einen Liter Benzin und 4,7 Cent bei Diesel aus.

THG-Prämien
Emissionsfreies Fahren zahlt sich aus – wortwörtlich. Wer ein E-Auto besitzt, kann damit nämlich jedes Jahr über die Treibhausgasminderungs (THG)-Quote Geld verdienen. Jeweils bis zum 07. November können E-Auto-Besitzer einmal jährlich ihre THG-Zertifikate verkaufen. Und waren die THG-Quoten in den vergangenen Jahren stark gesunken, scheint es für 2025 aufwärts zu gehen. Die Höhe der Prämie schwankt jedoch auch dann von Anbieter zu Anbieter. Übrigens erhalten E-Leichtkrafträder, also E-Scooter und E-Motorräder, ebenfalls die THG-Prämie, sofern diese schneller als 45 km/h fahren können und einen Fahrzeugbrief haben.

Mautgebühren im benachbarten Ausland
In Österreich besteht auf allen Schnellstraßen und Autobahnen Mautpflicht. Für Pkw und Kfz bis 3,5 Tonnen werden für das Pickerl im kommenden Jahr folgende Preise aufgerufen: 103,80 Euro für ein Jahr, 31,10 Euro für zwei Monate, 12,40 Euro für zehn Tage und 9,30 Euro für einen Tag. Spontan Reisende sollten jedoch beachten: Für die Tages- und Zehn-Tages-Vignette kann beim Online-Kauf eine sofortige Gültigkeit ausgewählt werden; die zwei Monate bzw. ein Jahr lang gültigen Vignetten sind frühestens ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Für einspurige Kfz, also Motorräder, kostet die Jahresvignette für das kommende Jahr 41,50 Euro, für zwei Monate 12,40 Euro, für zehn Tage 4,90 Euro und als Ein-Tages-Vignette 3,70 Euro. Schwere
Wohnmobile über 3,5 Tonnen wie auch Lkw und Busse benötigen in Österreich hingegen eine GO-Box. Der Tarif für diese Fahrzeuge hängt von der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie dem Emissionsausstoß des Fahrzeugs ab.

Bei der Schweizer Vignette bleibt der Preis von 44 CHF (ca. 43 Euro) gegenüber dem Vorjahr unverändert, die Farbe wechselt allerdings auf orangefarben bzw. auf lila für die digitale Variante, die E-Vignette. Die Jahresvignette für eidgenössische Autobahnen und Autostraßen benötigen Autos, Motorräder, Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen und Camper.


Tschechien ist schon vollständig im digitalen Zeitalter angekommen und setzt ganz auf die E-Vignette. Autofahrerinnen und -fahrer können für die Autobahnen und meisten vierspurigen Schnellstraßen zwischen Vignetten mit Gültigkeit von einem Jahr, 30 Tagen, zehn Tagen oder einem Tag wählen. Für ein mit Standardtreibstoff betriebenes Fahrzeug werden für ein Jahr 2.440 Tschechische Kronen (96 Euro) fällig, für 30 Tage 460 (18 Euro), für zehn Tage 290 (11 Euro) und für einen Tag 210 Kronen (8 Euro) fällig. Wer mit Biomethan oder Erdgas (LNG und CNG, nicht aber LPG) fährt, zahlt davon jeweils etwa die Hälfte. Für Plug-in-Hybride fällt lediglich rund ein Viertel des jeweiligen Vignetten-Kaufpreises an. Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb fahren kostenlos, müssen aber bei Zulassung des Fahrzeugs im Ausland, eine Befreiung beantragen.

Auch für Slowenien wird eine E-Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen benötigt. Die „E-Vinjeta“ der Mautklasse 1 kostet für einspurige Kraftfahrzeuge für ein Jahr 58,70 Euro, für ein halbes Jahr 32 Euro und für eine Woche 8 Euro. Für Mautklasse 2A, in die die meisten Pkw, Minivans, Geländewagen, SUVs und Pickups sowie Wohnwagen fallen, werden für ein Jahr 117,50 Euro, für einen Monat 32 Euro und für eine Woche 16 Euro fällig. In Mautklasse 2B, zu der die meisten kombinierten und leichten Transporter zählen, schlägt die Jahresvignette mit 235 Euro zu Buche, während ein Monat 64,10 Euro und eine Woche 32 Euro kostet. Übrigens ist die Jahresvignette in Slowenien nicht für das Kalenderjahr, sondern ab dem gewählten Tag für die Dauer eines Jahres gültig.


Motorradreifen
Noch bis zum 31.12.2024 dürfen Motorradreifen, deren Größe von der mit dem Fahrzeug genehmigten Reifendimension abweicht, übergangsweise verwendet werden. Diese Übergangsfrist endet jedoch Ende des Jahres. Ab dem 01.01.2025 müssen abweichende Größen eingetragen werden. Hersteller- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten nicht mehr bzw. können nur noch als Prüfgrundlage herangezogen werden.


Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen
Für Campingfahrzeuge gibt es eine neue Sicherheitsprüfung. Bis zum 19. Juni 2025 müssen in Wohnmobilen und Wohnwagen die Flüssiggas-Anlagen überprüft werden. Ab dann ist der Nachweis einer Überprüfung, der bislang nur eine Empfehlung war, verpflichtend und muss alle zwei Jahre ab Prüftermin neu erbracht werden. Neufahrzeuge wie auch Wohnmobile und Wohnwagen, die wieder in Betrieb genommen werden sollen, müssen
vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden.

HU-Plaketten
2025 steht die Hauptuntersuchung (HU) für alle Fahrzeuge mit orangefarbener Plakette auf dem Nummernschild
an. Nach bestandener Prüfung erhält das Auto eine gelbe Prüfplakette. Neu im nächsten Jahr zugelassene
Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhalten eine braune Plakette und müssen erst
2028 zur HU.

Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder, schnelle Elektroräder (S-Pedelecs), Roller und Leichtfahrzeuge sind allesamt von HU und
Zulassung befreit. Allerdings müssen sie versichert werden. Im kommenden Jahr hat das jährlich wechselnde
Versicherungskennzeichen die Farbe Grün.