Der Neuwagenmarkt ist schon länger in der Krise: Vor allem der Chipmangel setzt der Autobranche zu und beschert Autokunden lange Wartezeiten auf den Neuwagen. Die ausgelieferten Fahrzeuge werden teils ohne oder nur mit unvollständiger Ausstattung ausgeliefert. Diese Situation wirkt sich inzwischen auch auf den Gebrauchtwagenmarkt aus: Vor allem die Nachfrage nach jungen Gebrauchten ist stark angestiegen – entsprechend explodieren die Preise. So sind allein im Privatmarkt die Gebrauchtwagenpreise um ganze 15 Prozent und mehr nach oben geklettert.
Tipps für den Gebrauchtwagenkauf
Wer dennoch jetzt ein Gebrauchtfahrzeug kaufen will oder muss, sollte auf jeden Fall einige wesentliche Punkte beherzigen, um sich vor bösen Überraschungen nach dem Kauf zu schützen – vor allem beim Kauf von privat. „Grundsätzlich ist es hilfreich, sich von einer zweiten Person beim Autokauf begleiten zu lassen, die sich idealerweise natürlich mit Autos auskennt“, erläutert der Automobilclub KS e.V. das Vorgehen. In puncto Formalitäten sollte man sich den Ausweis bzw. die eventuelle Vollmacht des Verkäufers zeigen lassen und die Zulassungsbescheinigung II auf die Anzahl der Vorbesitzer prüfen. Auch die HU Bescheinigungen sowie die Inspektionsnachweise im Scheckheft gilt es, sich vorlegen zu lassen. „Ein seriöser Verkäufer verfügt über eine lückenlose Fahrzeugdokumentation, verschweigt keine Mängel und drängt auch nicht zum Kauf“, so Deutschlands drittgrößter Automobilclub weiter.
Im Auto selbst sollte sich der Interessent selbst davon überzeugen, ob der Gesamtkilometerstand auf dem Tacho auch zum allgemeinen Zustand des Innenraums des Autos passt, also ob beispielsweise Lenkrad oder Sitze nicht doch deutlich stärker abgenutzt sind, als der Kilometerstand es vermuten lassen würde – alternativ sind die Kilometerstände auch auf Reparaturrechnungen ersichtlich. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob Schäden am Lack, an den Scheiben, der Beleuchtung, den Blinkern oder den Reifen erkennbar sind. Beim Blick unter die Haube, aber auch unter das Auto ist es wichtig, darauf zu achten, ob der Motorraum sauber, aber nicht zu sauber ist, sprich ob durch das starke Reinigen eventuellen Undichtigkeiten verschwiegen werden sollen. Sind Roststellen vorhanden? Tropft Öl auf den Boden? Stimmt die Fahrgestellnummer mit den Papieren überein? Schlussendlich bleibt die Probefahrt: Hier gilt es, ein besonderes Augenmerk auf etwaige ungewöhnliche Geräusche zu legen.
Das sollte beim Verkauf des Gebrauchten beachtet werden
Doch nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf eines Gebrauchten gibt es einige sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen: Als Verkäufer sollte man überprüfen, ob Ausweis und Fahrerlaubnis auch mit der Person übereinstimmen, die sie vorzeigt. Vor einer Probefahrt gilt es zudem, mit dem Interessenten die Haftungsfrage für eventuelle Schäden, die bei der Probefahrt entstehen, schriftlich zu fixieren. Bei der Probefahrt selbst ist es ganz wichtig, den Interessenten auf jeden Fall zu begleiten. Sollte das Fahrzeug nämlich nicht zurückgegeben werden, handelt es sich de jure infolge der freiwilligen Besitzübergabe nicht um Diebstahl. Vielmehr wird die Situation lediglich als Unterschlagung gewertet, für die wiederum die Teilkaskoversicherung nicht einstandspflichtig ist. Last but not least gilt es zum Vertragsabschluss stets einen Standardvertrag zu verwenden und darin die Gewährleistung auszuschließen – andernfalls haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für Mängel.