Im Frühling wechseln viele Autos den Besitzer. Geht es um einen Gebrauchten, stellt sich die Frage, ob man besser bei einem Händler oder von privat kauft. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) bietet der Händler mehr Sicherheit, denn er haftet für etwaige Sachmängel. Dafür ist der Kauf von privat meist günstiger, und es gibt eine größere Auswahl. Das wissen auch dubiose Verkäufer. Oft sind es gar keine Privatleute, und sie haben gleich mehrere Autos zu verkaufen. Daher sollte man klären, ob der Wagen überhaupt auf den Verkäufer zugelassen ist (Kfz-Papiere)? Häufig entscheidet der erste Eindruck, ob man diesem Verkäufer im wahrsten Sinne des Wortes einen Gebrauchtwagen abkaufen will? Vorsicht, wenn er ständig "labert", ablenkt oder gar Druck macht.
Jetzt geht es ans Auto selbst. Ein Blick ins Serviceheft zeigt viel. Die TÜV-Plakette informiert über die nächste Hauptuntersuchung. Macht der Wagen einen guten Eindruck? Ist er gewaschen? Sonst kann man Lackschäden nur schlecht feststellen. Gibt es Farbunterschiede, die auf ein Nachlackieren schließen lassen? Oder haben sich gar kleine Blasen gebildet, unter denen Roststellen sind? Die Reifen sollten genügend Profil haben (4 mm) und nicht beschädigt sein. Funktionieren Scheinwerfer, Rück-, Blink- und andere Leuchten? Sind auch die Gläser in Ordnung?
Auch wenn es ohne Hebebühne schwierig ist, sollte man unter das Auto schauen. Treten Öl oder andere Flüssigkeiten aus? Machen die Bremsscheiben einen guten Eindruck. Auch hier sollte man auf Roststellen achten. Ganz wichtig ist ein Check des Motorraums. Ist der Motor sauber? Hat er genug Öl (Ölstand)? Hört er sich nach dem Anlassen gut an oder macht er hässliche Geräusche? Ist der Innenraum gepflegt? Sind die Sitze in Ordnung oder die Polster durchgesessen? Ist Feuchtigkeit unter den Fußmatten? Bei der Probefahrt sollte man prüfen, ob der Wagen geradeaus läuft, ob die Schaltung leicht zu bedienen ist, ob die Bremsen gut ansprechen und ob das Auto beim Bremsen in der Spur bleibt.
Ist alles zur Zufriedenheit, geht es an den Kaufvertrag. Ein Muster gibt es auf der KS-Website www.automobilclub.de. Hier sollte der Verkäufer schriftlich bestätigen, dass der Wagen unfallfrei ist. Als Unfallschaden gilt alles, was über einen geringfügigen oberflächlichen Lackschaden hinausgeht. Ein Auto mit repariertem Blechschaden kann also nicht mehr als unfallfrei gelten.