Änderungen rund ums Auto für 2023

Für das kommende Jahr stehen wieder einige Neuerungen rund um Verkehr und Mobilität an. Vor allem im Bereich des Klimaschutzes und der Elektromobilität gibt es mehrere Änderungen. Auch für 2023 hat der Automobilclub KS e.V. daher erneut übersichtlich zusammengefasst, auf welche neuen Regeln und Vorschriften rund ums Auto sich Autofahrerinnen und -fahrer im kommenden Jahr einstellen müssen.

CO2-Bepreisung von Kraftstoffen
Aufgrund anhaltend hoher Energiekosten wird die für 2023 anstehende Anhebung des CO2-Preises von jetzt 30 auf geplante 35 Euro pro Tonne CO2 um ein Jahr verschoben. Damit bleibt es im kommenden Jahr bei
einem unveränderten CO2-Preis von 30 Euro für Sprit wie auch Heizöl und Gas.

Erste-Hilfe-Kasten nun mit Maske
Bereits seit Februar 2022 in Kraft, jedoch mit Übergangsfrist bis 31.01.2023 versehen ist die geänderte DIN 13164:2022. Diese regelt in Deutschland, was in einen Kfz-Verbandskasten gehört. So muss das Erste-
Hilfe-Set fürs Auto neu um zwei medizinische Gesichtsmasken vom Typ I DIN EN 14683, die staubgeschützt verpackt sind, ergänzt werden. Hierbei handelt es sich um einfache OP-Masken; FFP2-Masken sind
nicht erforderlich. Darüber hinaus sieht die geänderte DIN-Norm den Wegfall eines von zwei Dreiecktüchern sowie des kleineren Verbandtuchs BR (40 x 60 cm) vor.

Führerscheinumtausch
Auch 2023 geht der Führerscheinaustausch – weg vom grauen oder rosafarbenen Papierführerschein hin zum fälschungssicheren Führerschein im Scheckkarten-Format – sukzessive weiter. Bis zum 19.01.2023 haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 noch Zeit, ihren „Lappen“ einzutauschen. Im Anschluss daran können die zwischen 1965 und 1970 Geborenen ihren neuen Führerschein im Kartenformat abholen.

Die Kosten für den neuen Führerschein belaufen sich auf 25 Euro; er ist für 15 Jahre gültig. Wer die Tauschfristen nicht einhält, muss bei Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen.

HU-Plaketten
Für sämtliche Fahrzeuge mit rosafarbener HU-Plakette steht 2023 die Hauptuntersuchung an. War diese erfolgreich, gibt es eine orangefarbene Plakette, die die nächste HU im Jahr 2025 anzeigt.

Mautgebühren im Ausland
Für europäische Länder, in denen eine Mautpflicht gilt, wird alle Jahre wieder eine neue Vignette benötigt. Andernfalls riskiert man ein saftiges Bußgeld. In der Schweiz kostet die Jahresvignette wie im Vorjahr 40 Franken bzw. 42 Euro. Im Laufe des Jahres wollen die Eidgenossen übrigens auch die E-Vignette einführen; über den genauen Zeitpunkt wird der Schweizer Bundesrat im ersten Quartal 2023 entscheiden. Etwas teurer wird das österreichische „Pickerl“, das 2023 in der Farbe Purpur daherkommt: Für zehn Tage kostet die Vignette im kommenden Jahr 9,90 Euro, für zwei Monate 29 Euro. Die Kosten für die Jahresvignette betragen 96,40 Euro. Motorradfahrer bezahlen in der Alpenrepublik entsprechend 5,80 Euro (zehn Tage), 14,50 Euro (zwei Monate) bzw. 38,20 Euro (ein Jahr). Wer in Slowenien unterwegs ist, benötigt die ausschließlich digital erhältliche Vignette. Diese schlägt mit 15 Euro für sieben Tage oder 30 Euro für einen Monat zu Buche. Ein Jahr kostet 110 Euro Mautgebühren. Für Motorräder fallen 7,50 Euro für eine  Woche, 30 Euro für sechs Monate und 55 Euro für ein Jahr an. Auch in Tschechien müssen Autofahrer für die Mautgebühren in die Tasche greifen, Motorradfahrer allerdings nicht. Die elektronischen Vignetten kosten für zehn Tage 310 Kronen (ca. 12,70 Euro), für einen Monat 440 Kronen (ca. 18 Euro) und 1.500 Kronen (ca. 61 Euro) für das ganze Jahr.

THG-Quote
Halter eines reinen E-Fahrzeugs können sich auch 2023 wieder eine Prämie für die von ihnen eingesparten Treibhausgasemissionen auszahlen lassen – egal ob für Privat- oder Firmenautos. Laut Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe verarbeiten, mit diesen Treibhausgas-Zertifikaten ihren CO2-Ausstoß kompensieren. Im Rahmen des KS/AUXILIA THG-Bonus gibt es für Mitglieder des Automobilclub KS e.V. pro Fahrzeug einmal jährlich eine THG-Prämie in Höhe von 200 bis 400 Euro – je nach Auszahlungsmodell und abhängig vom Marktpreis.

Typklasseneinstufungen
Wie in jedem Jahr ändern sich auch jetzt wieder die Einstufungen der Typklassen für die Kfz-Versicherung. Im kommenden Jahr werden dadurch knapp 13 Millionen Autofahrer neu eingestuft. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer GDV gelten für rund 8,1 Millionen Autofahrer und -fahrerinnen künftig höhere Einstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, während mehr als 4,8 Millionen von besseren Typklassen profitieren. Für die übrigen 29,3 Millionen Autofahrer und damit 70 Prozent der Fahrzeughalter bleibt es bei der Typklassen-Einstufung des Vorjahres.

Umweltbonus: Anpassung der E-Auto-Förderung
Um den Verkehrssektor weiter auf Klimaschutz auszurichten, wird die Förderung per Umweltbonus im kommenden Jahr fortgesetzt – allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau. Darüber hinaus liegt der Fokus der Förderung ab 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen. Die staatliche Förderung für Plug-in-Hybride läuft somit zeitgleich zum 01. Januar 2023 aus. Konkret wird laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit nurmehr 3.000 bzw. 4.500 Euro statt bisher 5.000 bzw. 6.000 Euro von staatlicher Seite bezuschusst. Hinzu kommen wie bisher die Anteile der Automobilhersteller in Höhe der Hälfte der staatlichen E-Auto-Prämie, also 1.500 bzw. 2.250 Euro. Ab 01. September 2023 sind zudem nur noch Privatpersonen in puncto E-Auto-Förderung antragsberechtigt. Des Weiteren wird die Förderung ab Anfang 2024 auf einen staatlichen Anteil von 3.000 Euro reduziert. Außerdem entfällt dann der Umweltbonus für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von mehr als 45.000 Euro.

Wer darüber nachdenkt, sich kommendes Jahr ein E-Fahrzeug anzuschaffen, und zugleich von der Prämie profitieren möchte, sollte sich idealerweise nicht bis zum letzten Drücker damit Zeit lassen. Denn einerseits ist die Fördersumme 2023 auf 2,1 Milliarden Euro gedeckelt (für 2024 sind nurmehr 1,3 Milliarden Euro vorgesehen), andererseits gilt für die Bezuschussung immer der Zulassungszeitpunkt des Fahrzeugs und nicht etwa der Kaufzeitpunkt. Angesichts langer Lieferzeiten kann dies zu deutlichen Zeitdifferenzen bei Kauf und Zulassung führen.