Wer Verantwortung für ein Haustier übernimmt, sollte sich auch darüber Gedanken machen, was mit dem kleinen Familienmitglied während einer Reise geschieht. Spätestens wenn ein konkreter Urlaub ansteht, gilt es die verschiedenen Optionen abzuwägen, wo und wie Fluffi oder Bello die Ferien verbringen. Mitnehmen oder in der Tierpension oder dem Tierheim unterbringen? Jemanden bitten, zum Füttern vorbeizukommen, oder aber einen Profi-Tiersitter engagieren? „Welche Option man wählt, hängt von verschiedensten Faktoren, wie Transportmittel, Unterbringungsart, der Tierart oder Persönlichkeit des Tieres, ab: Reise ich im Zug, Auto oder mit dem Flugzeug? Fahre ich in eine Ferienwohnung oder ein Hotel? Soll ein Hamster mit in den Urlaub oder der Hund? Und nicht zuletzt gilt es auch die unterschiedlichen Persönlichkeiten einzelner Tiere zu berücksichtigen – ein Hauptkriterium sollte immer sein, dass es für das Tier idealerweise komplett stressfrei abläuft. Hinzu kommen unterschiedlich hohe Kosten, aber auch weitere Aspekte, wie die Tatsache, dass gerade Tierheime und -pensionen nur begrenzt Platz bieten und daher schnell ausgebucht sind“, gibt Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V., zu bedenken.
Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen können oft problemlos von Freunden und Verwandten vor Ort versorgt oder in Pflege genommen werden. Die meisten Katzen sind die sprichwörtlichen Gewohnheitstiere und bleiben lieber in ihrer gewohnten Umgebung – alles andere stresst sie. Hunde hingegen sind am einfachsten mit in den Urlaub zu nehmen, da sie ohnehin oft mit ihrer menschlichen Familie unterwegs sind. Haustierfreundliche Pensionen und Hotels gibt es vielerorts.
Mit dem Tier ins Ausland
Vor allem wenn es mit dem Vierbeiner ins Ausland geht, gilt es EU-weite wie auch länderspezifische Bestimmungen zu beachten. Innerhalb der EU ist für Hunde, Katzen und Frettchen bei Grenzüberschreitung ein EU-Heimtierausweis notwendig, der von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt wird. Darin werden sowohl Angaben zum Besitzer als auch zum Tier erfasst. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können – dazu muss das Tier über einen Mikrochip, der seit 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend ist, oder eine Tätowierung identifiziert werden können; die Kennzeichnungs-Nummer muss im Pass eingetragen sein.
Tollwut-Impfung unerlässlich
Darüber hinaus ist ein tierärztlicher Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut im Ausweis erforderlich. Hier ist eine gute Zeitplanung wichtig: Eine Impfung, sofern es sich um eine Erstimpfung oder eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung handelt, muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist darauf hin, dass dabei unbedingt zu beachten ist, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. „Auch Welpen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Diese dürfen eine Tollwut-Impfung jedoch erst ab der 12. Lebenswoche erhalten. Hinzu kommen die drei Wochen, bis die Impfung wirksam ist. De facto bedeutet das also, dass die Einreise in die meisten EU-Länder erst ab der 15. Lebenswoche möglich ist“, merkt Finsterwalder an. Nähere Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Weitere Anforderungen für die Einreise von Tieren
Innerhalb der EU haben darüber hinaus Irland, Malta und Finnland verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, speziell, was eine Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer) betrifft. Geht die Reise über die Grenzen der EU hinaus, sollten sich Tierbesitzer gründlich über die jeweiligen Einreisebestimmungen und teilweise auch Quarantänerichtlinien informieren, genauso aber auch Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland am Ende des Urlaubs berücksichtigen. „Grundsätzlich ist es bei einem Urlaub innerhalb oder außerhalb der EU immer ratsam, sich auch auf den Websites der Botschaften des jeweiligen Reiselandes sowie eventuellen Durchgangsländern zu erkundigen, ob weitere Anforderungen bestehen – diese reichen von Leinenzwang und Maulkorbpflicht bei Hunden über weitere Impfungen oder Einschränkungen zur Einreise bestimmter Hunderassen (Kampfhunde). Das Auswärtige Amt hat hierzu ebenfalls Informationen bei seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für die einzelnen Länder bereitgestellt“, erläutert die Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V.