Nach einer langen Vorlaufzeit und vielen Diskussionen tritt am 1. Mai das neue Punktesystem in Kraft. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) werden in Zukunft nur noch Delikte, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken, mit Punkten geahndet. Bei allen anderen Vergehen, die die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, gibt es künftig keine Flensburg-Punkte mehr, zum Beispiel für das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone.
Wichtig für die Autofahrer: Einzelne Vergehen werden ab 1. Mai nur noch mit maximal drei Punkten geahndet. Derzeit sind das bis zu sieben Punkte. Allerdings ist auch schon bei acht Punkten der Führerschein weg, bisher war das bei 18 Punkten. Wie viele Punkte ein einzelner Verkehrsverstoß zur Folge hat, steht auf der KS-Website www.automobilclub.de unter "Service". Hier gibt es auch einen Rechner, der zeigt, wie die alten in die neuen Punkte umgerechnet werden.
Nach Auskunft des KS ist jeder sechste Autofahrer hierzulande in der Flensburger Verkehrssünderkartei registriert, weil er zu schnell oder mit Alkohol gefahren ist, eine rote Ampel überfahren, mit dem Handy telefoniert oder ein sonstiges Verkehrsvergehen begangen hat, das mit Punkten geahndet wird.
Auch künftig wird es die Möglichkeit geben, in Fahreignungsseminaren einen Punkt abzubauen. Die Verjährungsfristen der Punkte werden neu geregelt. So werden Vergehen, die mit einem Punkt geahndet wurden, nach 2 ½ Jahren getilgt, Eintragungen, die zwei Punkte zur Folge hatten, nach fünf Jahren. Drei Punkte aus einer Straftat im Verkehr erlöschen erst nach zehn Jahren. Wichtig: Punkte verjähren unabhängig von neuen Eintragungen ins Zentralregister.