In der August-Ausgabe von Finanztest beschreibt Stiftung Warentest Gefahren bei der Ausübung des Ehrenamtes.
Positiv wird das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetz hervorgehoben. Beispielsweise trägt bei fahrlässigen Fehlern die Haftung und Beweislast der Verein, in dessen Namen und Auftrag der ehrenamtliche Helfer tätig ist.
Stiftung Warentest beschreibt aber auch viele Bereiche, in denen ehrenamtliche Helfer nicht geschützt sind. Diese müssen sich für Fehler verantworten, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Das kann im Ehrenamt schnell passieren, z.B. bei Reparaturen an Vereinsheimen oder bei der Betreuung von Kindern oder älteren Menschen. Bei Fehlern rund um die Steuern des Vereins wird immer grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Hier rät Stiftung Warentest einen Steuerberater zu nutzen. Dies werden sich in der Praxis nur wenige Vereine leisten können oder wollen.
Ehrenamtliche Helfer, geschätzt jeder Dritte in Deutschland, sollten sich gegen die Risiken schützen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet hier schnelle und professionelle Hilfe - wenn notwendig auch vor den Gerichten.
Aber aufgepasst: in vielen Rechtsschutzprodukten ist die ehrenamtliche Tätigkeit und speziell der Vorwurf von Vorsatzdelikten nicht versichert.
Die AUXILIA bietet mit JURPRIVAT einen kompletten und preiswerten Rechtsschutz. Für nur 199,- € im Jahr ist die Familie in allen notwendigen Gefahrenbereichen abgesichert. Der enthaltene erweiterte Straf-Rechtsschutz umfasst die zusätzlichen Risiken eines Ehrenamtes – auch die Vorwürfe von Vorsatzdelikten.