Vom Imker zum Kleinunternehmer

Praxisbeispiel zum Kleinunternehmer-Rechtsschutz:

Peter B. ist hauptberuflich leitender Angestellter. Seit 2018 betreibt er nebenbei als Imker eine Bienenzucht. Den von ihm gewonnenen Honig nennt er stolz „Bachs-Bester-Honig“.

Die Bienenzucht begann zunächst als Hobby, aber sein Kundenkreis wurde schnell größer und er konnte Geld verlangen. Daher hat Peter B. seine Nebentätigkeit 2020 dem Finanzamt angezeigt. Sein kleines Unternehmen hat er zur Umsatzsteuer angemeldet. Er ist somit zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Im September 2023 kommt es zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Die Prüfer sind der Auffassung, dass die geltend gemachten Vorsteuerabzugsbeträge für die Jahre 2020 bis 2022 unrechtmäßig sind. Die Rechnungen, die ihm seine Lieferanten gestellt hatten, würden nicht den geltenden Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Einige Tage später erhält er einen Bescheid, der ihn dazu auffordert, die geltend gemachten Vorsteuerabzugsbeträge zurückzuzahlen. Das sind immerhin 1.000,- €.

Aber das ist noch nicht alles! Das Finanzamt geht davon aus, dass Peter B. die Vorsteuer vorsätzlich einbehalten hat. Gegen ihn wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Peter B. ist schockiert. Natürlich hat er den Fehler nicht vorsätzlich begangen, aber was soll er jetzt tun?

Sein Versicherungsvermittler hat in weiser Voraussicht sein Kleinunternehmen rechtsschutzversichert. Sofort ruft er bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an und schildert seinen Fall. Die erste Auskunft gibt Peter B. schon Hoffnung.

Durch den Kleinunternehmer-Rechtsschutz ist er gegen das Verfahren des Finanzamts ab Gericht abgesichert. Das Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ist durch den Spezial-Straf-Rechtsschutz abgedeckt.

Der Experte der KS/AUXILIA empfiehlt Peter B. einen passenden Strafrechtler. Dieser sucht das persönliche Gespräch mit dem Staatsanwalt. In kürzester Zeit kommt es zur Einstellung des Strafverfahrens. Peter B. ist sich sicher, dass weder er noch ein „normaler“ Anwalt dies so schnell geschafft hätte.

Zwar muss Peter B. die falsch einbezogene Vorsteuer in Höhe von 1.000,-€ an das Finanzamt zahlen. Aber zum Glück wird das Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingestellt. Die Kosten in Höhe von 2.000,-€ für den Anwalt übernimmt die Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA.

Hintergrund

Dieser Fall ist im Baustein Kleinunternehmer-Rechtsschutz versichert, der zum Privat-Bereich ergänzt werden kann und nur 35,- € kostet.