Schnelligkeit birgt auch Gefahren

Praxisbeispiel zum Verkehrs - Rechtsschutz:

Herr Walter T. nimmt seit vielen Jahren am Straßenverkehr teil. Sein Punktekonto in Flensburg ist leider gut gefüllt. Auch eine bereits erfolgte Entziehung seiner Fahrerlaubnis vor einigen Jahren hat nichts an seinem zügigen Fahrstil geändert. Nachdem Herr T. mehrere Geschwindigkeitsverstöße kurz hintereinander begangen hat, will die Führerscheinbehörde ihm erneut die Fahrerlaubnis entziehen. Dieses mal geht die Behörde sogar noch einen Schritt weiter. Es wird der Sofortvollzug angeordnet, d.h. ab Zustellung des Bescheides darf Herr T. kein Kraftfahrzeug mehr im Straßenverkehr führen. Sie begründet diese Maßnahme damit, dass das Entdeckungsrisiko bei Verkehrsverstößen im allgemeinen sehr gering sei.

Bei Herrn T. geht die Behörde wegen der Häufigkeit der dokumentierten Verstöße davon aus, dass dieser entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, die zur Sicherheit des Straßenverkehrs erlassenen Vorschriften einzuhalten. Herr T. ist beruflich dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Er wendet sich an die AUXILIA und bittet um eine Empfehlung eines spezialisierten Rechtsanwaltes. Der vorgeschlagene Anwalt wird sofort tätig. Er legt Widerspruch gegen den Bescheid ein und beantragt ein gerichtliches Eilverfahren. Die Widerspruchsbehörde weist jedoch den Widerspruch zurück. Der Rechtsanwalt von Herrn T. muss daher Klage erheben. Im Eilverfahren einigt sich Herr T. mit der Behörde auf folgendes Vorgehen: Er verpflichtet sich, innerhalb von 8 Wochen ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten (MPU) beizubringen. Die Behörde hebt daraufhin den Bescheid auf. Sie behält sich aber vor, den Bescheid sofort wieder zu erlassen, wenn das Gutachten nicht vorgelegt wird oder negativ für Herrn T. ausfällt.

Die Angelegenheit ist damit natürlich nicht ausgestanden, da er sich noch der MPU unterziehen muss. Allerdings darf er bis zum Abschluss des Verfahrens weiter am Straßenverkehr als Fahrzeugführer teilnehmen. Seinen Beruf kann er somit vorläufig ohne Einschränkungen ausüben. Die Anwalts- und Gerichtskosten betragen insgesamt über 3.000,- €. Diese werden von der AUXILIA erstattet.

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