Praxisbeispiel zum Kleinunternehmer-Rechtsschutz:
Michael G. hat als Ausgleich zu seiner angestellten Bürotätigkeit immer schon sehr gerne im Garten gearbeitet. Beim Hecken schneiden, Unkraut jäten, Rasen mähen oder den Baumschnitt-arbeiten kann er sich richtig ausleben. Anfangs war dies nur sein Hobby. Doch blieb seine Leidenschaft auch bei Freunden und Bekannten nicht verborgen und so kam ihm der Gedanke, aus seinem Hobby mehr zu machen. Nach kurzer Überlegung meldet Michael G. ein Kleingewerbe an und betreibt es neben seinem Hauptjob. Die Auftragslage ist von Beginn an sehr gut. Da Michael G. immer öfter Bäume entfernen soll, erfüllt er sich eines Tages einen Traum und kauft sich eine gebrauchte, aber neuwertige, sehr gute Motorsäge einer Top-Marke. Michael G. ist begeistert von seinem neuen „Spielzeug“.
Ein paar Wochen später bekommt er ein Schreiben von der Polizei. Gegen ihn wird wegen Diebstahl ermittelt. Seine Motorsäge sei zuvor dem Eigentümer gestohlen worden. Michael G. schüttelt nur den Kopf. Schließlich könne er beweisen, dass er die Motorsäge über ein Kleinanzeigenportal erworben habe. Er geht mit den ausgedruckten Unterlagen zur Polizei. Der Polizist nimmt die Unterlagen an sich und sagt, Michael G. bekomme wieder Bescheid. Michael G. denkt, dass damit alles erledigt sei.
Kurze Zeit später bekommt er erneut Post, diesmal von der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen wegen Diebstahls seien zwar eingestellt worden, nun wird jedoch wegen Hehlerei gegen ihn ermittelt. Hehlerei? Aber ich habe doch selbst gar kein Diebesgut verkauft, denkt sich Michael G.
Die ganze Sache wird ihm nun allmählich zu heiß und er geht zum Anwalt. Dieser erklärt ihm, dass man sich auch der Hehlerei strafbar macht, wenn man Diebesgut kauft. Allerdings muss man dazu mit Vorsatz handeln. Der Anwalt stellt für Michael G. klar, dass dieser nicht wusste, dass es sich um Diebesgut handelt und sich für ihn auch keinerlei entsprechende Anhaltspunkte ergaben. Das Ermittlungsverfahren wird schließlich von der Staatsanwaltschaft gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dennoch muss Michael G. die Anwaltskosten in Höhe von fast 1.500,- € zahlen. Diese Kosten übernimmt seine Rechtsschutzversicherung bei der AUXILIA für ihn.
Hintergrund
Dieser Fall ist im Rahmen des Kleinunternehmer-Rechtsschutzes über den darin enthaltenen Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert.