Praxisbeispiel zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:
Seit fast zehn Jahren arbeitet Emma K. bei Firma L. Der Vorstand hat allen Mitarbeitern bereits mitgeteilt, dass es für das zuvor florierende Unternehmen leider sehr schlecht aussieht. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs belasten das Unternehmen schwer. Wahrscheinlich müssen in Kürze betriebsbedingt Kündigungen ausgesprochen werden. Auch eine Insolvenz ist nicht ausgeschlossen. Der Vorstand selbst verzichtet bereits auf erhebliche Teile seines Gehalts.
Emma K. beunruhigt das sehr. Sie ruft bei ihrer Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an und fragt um Rat. Sie bekommt wichtige Informationen zu der juristischen Lage. Sobald sie eine Kündigung erhält oder ihr ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, solle sie sich sofort wieder melden. Die Rechtsexpertin erklärt ihr sogar, dass ein Aufhebungsvertrag in ihrer Situation die bessere Lösung sein könne. So könnte sie unkompliziert ein sehr gutes Zeugnis aushandeln und die Sache ohne großen Rechtsstreit beenden. Der persönliche Rat der Juristin lautete, dass sich Emma K. schon mal mit dem Gedanken des Abschieds aus der Firma und einer Jobbewerbung auseinandersetzen solle.
Durch dieses Telefonat fühlt sich Emma K. gestärkt. Sie sieht gleich aktuelle Stellenanzeigen durch. Da wäre schon das ein oder andere Interessante dabei – die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist erfreulich.
Ein paar Tage später bittet ihr Chef sie zu einer Besprechung. Schweren Herzens teilt er ihr mit, dass sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten wird. Emma K. trifft diese Nachricht natürlich nicht mehr unvorbereitet. Sie spricht ihren Chef auf einen Aufhebungsvertrag an. Dieser will auch klären, ob man sich auf ein bestimmtes Ende des Arbeitsverhältnisses einigen könnte, sobald Emma K. eine neue Stelle hat. Für ihre Bewerbung bekommt Emma K. nach wenigen Tagen ein sehr gutes Zwischenzeugnis.
Die Bewerbungsphase ist erfolgreich und Emma K. hat ein interessantes Jobangebot. Fast gleichzeitig liegt ihr der Aufhebungsvertrag ihres bisherigen Arbeitgebers vor. Sie erinnert sich an das Gespräch mit ihrem Rechtsschutzversicherer. Emma K. kann ja ihren Aufhebungsvertrag kostenlos online prüfen lassen. Über das Online-Formular auf der Service-Seite der KS/AUXILIA gibt sie den Vertrag zur Prüfung und stellt ein paar Fragen bzgl. der einen oder anderen Formulierung. Ein Rechtsanwalt meldet sich kurz danach telefonisch bei Emma K., beantwortet die Fragen und gibt ihr noch ein paar Tipps. Daraufhin einigt sich Emma K. mit ihrem bisherigen Arbeitgeber auf ein paar kleinere, aber nicht unwichtige Änderungen. Jetzt freut sie sich auf die neue Stelle.
Hintergrund
Die Serviceleistung "Aufhebungsvertrags-Check" ist in allen Produkten des Tarifs 2021 mit Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige enthalten. Zum Beispiel in unserem Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Weitere Informationen hierzu finden sich in den Tarifbestimmungen 2021 unter E. 4.
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