Hausdurchsuchung im Betrieb: Wichtige Verhaltenstipps und rechtliche Hinweise

Wenn die Geschäftsräume Ihres Unternehmens unerwartet durchsucht werden, ist das eine sehr belastende Situation. Durchgeführt werden solche Durchsuchungen von der Steuerfahndung, Zollfahndung, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder der Kriminalpolizei.

Egal ob das Unternehmen selbst Gegenstand von Ermittlungen ist oder lediglich Beweismittel gesucht werden – die Durchsuchung bedeutet immer einen erheblichen Eingriff in den Geschäftsablauf und kann empfindliche Folgen haben.

In solchen Fällen ist es wichtig, ruhig und umsichtig zu reagieren. Nur so können Sie die Interessen Ihres Unternehmens bestmöglich schützen. Fehler können jedoch schwerwiegende Konsequenzen haben. Oftmals wissen Unternehmer allerdings nicht genau, wie sie sich verhalten sollen.

 

Was ist eine Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung ist eine staatliche Ermittlungsmaßnahme, bei der gezielt Räume wie Wohnungen, Häuser oder Geschäftsräume durchsucht werden. Ziel ist es, Beweismittel zu finden. Dabei muss die Durchsuchung immer offen erfolgen, das heißt, die betroffene Person wird über den Vorgang informiert und ist in der Regel anwesend. Ein heimliches Betreten oder Ausspionieren der Räumlichkeiten ist nicht gestattet und würde gegen rechtliche Vorgaben verstoßen. Hausdurchsuchungen sind sowohl im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, nach der Erhebung einer Anklage als auch nach der Eröffnung des Hauptverfahrens möglich. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Zudem dürfen Sie nur dann angeordnet werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht und weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen.

Verhaltenstipps

Hausdurchsuchungen erfolgen selten. Als Unternehmer geht man sicherlich davon aus, dass es einen selber nie treffen wird. Dennoch ist es sehr sinnvoll, sich damit zu beschäftigen und gewisse Vorkehrungen zu treffen. Deshalb erhalten Sie im Folgenden wertvolle Handlungsempfehlungen, wie Sie sich am besten verhalten, wenn die Polizei unerwartet vor der Tür Ihres Unternehmens steht. Von der richtigen Reaktion beim ersten Kontakt bis hin zu den Schritten nach Beendigung der Durchsuchung - mit den folgenden Tipps sind Sie für den Ernstfall gewappnet und meistern die belastende Situation besser.

Bewahren Sie Ruhe

Wenn die Beamten unerwartet Ihre Geschäftsräume durchsuchen wollen, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren. Auch wenn die Situation für Sie sehr aufwühlend ist, lassen Sie sich auf keinen Fall zu übereilten oder unüberlegten Handlungen und Aussagen hinreißen.

Bleiben Sie zu jeder Zeit freundlich, aber gleichzeitig bestimmt und selbstbewusst gegenüber den durchsuchenden Beamten. Provokationen, Widerstand oder laute Ausbrüche verschlimmern meist die Situation und schaden Ihnen rechtlich. Stattdessen konzentrieren Sie sich darauf, Ihre Rechte souverän und besonnen zu verteidigen.

Atmen Sie tief durch, sortieren Sie Ihre Gedanken und versuchen Sie sich auf die wesentlichen Dinge zu fokussieren. Es hilft, wenn Sie sich vorher eine Art Ablaufplan erstellt haben. Diesen sollte aber jeder im Unternehmen kennen, denn Sie sind sicher auch nicht immer vor Ort.

Bieten Sie einen Besprechungsraum an

Um die angespannte Situation zu beruhigen, bieten Sie den Polizeibeamten am besten einen separaten, ruhigen Besprechungsraum an. Dies schafft eine abgegrenzte Umgebung und Sie zeigen so Kooperationsbereitschaft. Sie signalisieren zwar, dass Sie die Durchsuchung nicht gutheißen, aber professionell damit umgehen wollen. Es ist Ihr gutes Recht, jede Aussage zum Tatvorwurf zu verweigern. Davon sollten Sie Gebrauch machen. Beachten Sie, dass sich alles Gesagte später in einem Protokoll wiederfinden und die Situation für Sie verschlechtern kann.

Der abgetrennte Besprechungsraum hat den Vorteil, dass Ihre Mitarbeiter und das übrige Betriebsgeschehen möglichst wenig gestört werden. So können Sie dort ungestört mit den Beamten kommunizieren und Ihre Rechte geltend machen, ohne dass Unbeteiligte anwesend sind.

Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht

Sobald klar ist, dass eine Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stattfindet, sollten Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Nur mit der Expertise eines erfahrenen Strafrechtsexperten können Sie Ihre Rechte effektiv verteidigen.

Bitten Sie die Polizei, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Anwalt eingetroffen ist. Informieren Sie den Anwalt ausführlich über die Situation, damit er sich schnell ein vollständiges Bild machen und Sie bestmöglich beraten kann.

Der Anwalt kann dann unmittelbar mit den Beamten kommunizieren, Ihre Rechte wahren und gegebenenfalls Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung vorbringen. Er kann auch prüfen, ob bestimmte beschlagnahmte Unterlagen oder Gegenstände zurückgegeben werden müssen.

Lassen Sie sich auf keinen Fall dazu drängen, mit den Beamten zu sprechen, bevor Ihr Anwalt anwesend ist. Erklären Sie den Beamten ruhig und bestimmt, dass Sie gemäß Ihrem Recht auf Anwaltsbeistand zuerst mit Ihrem Anwalt sprechen wollen, bevor Sie weitere Auskünfte geben.

Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss

Fordern Sie als nächstes den Durchsuchungsbeschluss an. Dieser muss von einem Richter ausgestellt und mit einem Siegel versehen sein. Prüfen Sie sorgfältig, ob der Beschluss rechtmäßig ist und alle erforderlichen Angaben wie Datum, Unterschrift eines Richters, offizielles Siegel, Begründung der Durchsuchung enthält. Achten Sie darauf, dass zwischen dem Erlass und der Vollziehung eine maximale Zeitspanne von sechs Monaten liegen darf.

Sollte kein ordnungsgemäßer Durchsuchungsbeschluss vorliegen, weisen Sie die Polizei darauf hin und verweigern Sie die Durchsuchung. Lassen Sie sich auch dann nicht auf die Durchsuchung ein, wenn die Polizei Druck ausübt oder mit Konsequenzen droht. Bleiben Sie in jedem Fall freundlich, aber bestimmt. Eine Durchsuchung im Unternehmen ohne Durchsuchungsbefehl ist zwar sehr selten, aber dennoch „wegen Gefahr in Verzug“ möglich. Das müssen die Beamten so äußern. Notieren Sie in diesem Fall die Begründung dafür.

Nur wenn ein Beschluss oder „Gefahr im Verzug“ vorliegt, sind die Beamten befugt, die Durchsuchung durchzuführen. Bestehen Sie also unbedingt darauf, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen und zu prüfen, bevor Sie der Durchsuchung zustimmen.

Auch wenn die Beamten dies überschreiten oder ohne Durchsuchungsbeschluss aktiv werden, sollten Sie dennoch keinen physischen Widerstand leisten. Beschränken Sie sich auf einen deutlich formulierten Widerspruch, am besten vor Zeugen. Sonst riskieren Sie eine vorläufige Festnahme und eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Überprüfen Sie den Durchsuchungsumfang

Weisen Sie die Polizeibeamten umgehend darauf hin, wenn sie den Umfang des Durchsuchungsbeschlusses überschreiten und Räumlichkeiten oder Gegenstände durchsuchen, die nicht in dem Beschluss aufgeführt sind. Verlangen Sie in diesem Fall bestimmt, dass sich die Beamten strikt an den definierten Durchsuchungsumfang halten müssen.

Sollten die Beamten trotzdem Bereiche durchsuchen, die nicht vom Durchsuchungsbeschluss abgedeckt sind, widersprechen Sie entschieden. Notieren Sie sich die Vorfälle genau, um sie später gegebenenfalls rechtlich geltend machen zu können.

Die genaue Überprüfung des Durchsuchungsumfangs und das Bestehen auf dessen Einhaltung sind wichtig, um Ihre Rechte zu schützen und unzulässige Durchsuchungen zu verhindern.

Machen Sie keine Äußerungen gegenüber der Polizei

Abgesehen von der Aufforderung, den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen und den Durchsuchungsumfang zu überprüfen, sollten Sie gegenüber den Polizeibeamten keine weiteren Angaben machen. Verweigern Sie jede Aussage, bis Ihr Anwalt anwesend ist.

Auch wenn die Polizei versucht, Sie zu Äußerungen zu drängen, bleiben Sie konsequent dabei, keine Erklärungen abzugeben. Überlassen Sie es Ihrem Anwalt, zu gegebener Zeit eine Strategie für Ihre Verteidigung zu entwickeln.

Beachten Sie, dass sie außerdem nicht verpflichtet sind, irgendwelche Dokumente zu unterschreiben oder am Ermittlungsverfahren mitzuwirken. Beispielsweise müssen Sie verschlüsselte Geräten nicht entschlüsseln oder Passwörter herausgeben. Die Ermittlungsbehörde muss die Geräte selbst entschlüsseln.

Bitten Sie um Wahrung der Verhältnismäßigkeit

Während der Durchsuchung sollten Sie die Polizei darauf hinweisen, dass sie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit einhalten muss. Das bedeutet, dass die Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stehen müssen.

Sollten die Beamten unverhältnismäßig oder übermäßig aggressiv vorgehen, machen Sie dies deutlich. Fordern Sie sie auf, die Durchsuchung mit der gebotenen Sorgfalt und Rücksichtnahme durchzuführen. Verweisen Sie auf Ihr Recht auf einen schonenden Umgang.

Fertigen Sie ein eigenes Protokoll an

Während der Durchsuchung ist es wichtig, dass Sie selbst ein detailliertes Protokoll der Ereignisse anfertigen. Notieren Sie sich genau, wann die Durchsuchung begann, welche Räume und Gegenstände durchsucht wurden, welche Unterlagen beschlagnahmt wurden und wie sich die Polizeibeamten dabei verhielten.

Dokumentieren Sie auch, wenn die Polizei Ihre Forderungen nach Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses, Einhaltung des Durchsuchungsumfangs oder Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht erfüllte. Dieses Protokoll kann Ihnen später als wichtige Beweisgrundlage dienen.

Teilen Sie Ihrem Anwalt umgehend mit, dass Sie ein solches Protokoll erstellt haben. Er kann dann entsprechend darauf Bezug nehmen und es in Ihre Verteidigung einbinden.

Prüfen Sie Gegenstände und Formulare

Während der Durchsuchung sollten Sie genau beobachten, welche Gegenstände und Unterlagen die Polizeibeamten beschlagnahmen. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was konkret mitgenommen wird.

Wenn möglich, bitten Sie darum, dass die Polizei Ihnen Kopien oder Fotos der beschlagnahmten Unterlagen aushändigt. Dokumentieren Sie selbst ebenfalls genau, welche Formulare, Dokumente und anderen Gegenstände die Beamten mitnehmen.

Weisen Sie die Polizei darauf hin, wenn sie Gegenstände oder Unterlagen mitnehmen, die nicht im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind. Widersprechen Sie dagegen, sofern es sich nicht um offensichtlich relevante Beweismittel handelt. Lassen Sie sich von den Beamten nicht unter Druck setzen, sondern bestehen Sie auf einer sorgfältigen Prüfung.

Notieren Sie sich auch, ob die Polizei Siegel an Schränken, Schubladen oder anderen Behältnissen anbringt. Dokumentieren Sie genau, wo überall Siegel angebracht werden.

Informieren Sie Ihren Anwalt umgehend über alle Details zu den beschlagnahmten Gegenständen und Dokumenten. Er kann dann prüfen, ob die Maßnahmen der Polizei rechtmäßig waren.

Ende der Durchsuchung

Wenn die Polizei mit ihrer Durchsuchung fertig ist, verlangen Sie, dass ein Durchsuchungsprotokoll angefertigt wird. Dieses Protokoll sollte möglichst genau auflisten, welche Gegenstände und Unterlagen beschlagnahmt wurden.

Überprüfen Sie das Protokoll sorgfältig und weisen Sie die Polizei auf etwaige Ungenauigkeiten oder Fehler hin. Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen.

Notieren Sie sich auch, wann genau die Durchsuchung begonnen hat und wann sie beendet wurde. Diese Informationen können später wichtig sein.

Sobald die Polizei die Räumlichkeiten verlassen hat, sichern Sie alle Räume wieder. Stellen Sie sicher, dass keine unbefugten Personen Zugang haben.

Informieren Sie umgehend Ihren Anwalt, falls dieser nicht anwesend war, über den Ablauf und Ausgang der Durchsuchung. Er kann dann weitere Schritte einleiten, um Ihre Rechte zu wahren.

Wie Sie sich auf eine mögliche Durchsuchung vorbereiten können

Eine Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden ist für Betroffene eine sehr belastende Situation. Umso wichtiger ist es, sich schon im Vorfeld bestmöglich darauf vorzubereiten. Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen:

Rechtsschutzversicherung prüfen
Eine Rechtsschutzversicherung kann im Falle einer Durchsuchung und für den Folgeprozess die anfallenden Anwaltskosten und stärkt Ihnen so den Rücken. Lassen Sie sich beraten, welche Police am besten zu Ihrer Situation passt und stellen Sie unbedingt sicher, dass der Schutz auch Straf-Rechtsschutz abdeckt. Dieser ist eine wichtige Ergänzung für Unternehmer, da dieser auch den Vorwurf von Verbrechen mitversichert und Sie im Falle einer Hausdurchsuchung unterstützt. Das Ziel dabei ist eine frühzeitige und endgültige Beendigung des Strafverfahrens. Bedenken Sie, dass ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung den Behörden bereits ausreicht, um aktiv zu werden.

Anwalt einbinden
Besprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Anwalt, wie Sie am besten auf eine mögliche Durchsuchung reagieren. Erfahren Sie von ihm, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wie Sie diese im Zweifelsfall geltend machen können. Überlegen Sie gemeinsam, ob es sinnvoll ist, den Anwalt vorab über Ihre Befürchtungen zu informieren.

Wichtige Unterlagen sichern
Identifizieren Sie alle relevanten Dokumente, Verträge und digitalen Daten, die im Falle einer Durchsuchung schnell gesichert werden müssen. Bewahren Sie diese an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort auf. Dokumentieren Sie zudem, wo sich diese Unterlagen befinden.

Notfallkontakte parat haben
Erstellen Sie eine Liste mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen aller relevanten Ansprechpartner, die Sie im Durchsuchungsfall schnell informieren oder kontaktieren können. Dazu gehören neben Ihrem Anwalt auch andere Zuständige oder Ansprechpartner im Unternehmen.

Eine gute Vorbereitung kann Ihnen im Falle einer Durchsuchung viel Stress ersparen und Ihnen helfen, die Situation bestmöglich zu meistern. Investieren Sie also rechtzeitig etwas Zeit, um alle wichtigen Punkte abzuklären.

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Veröffentlichungsdatum: 09/2024