Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren
Die Selbstbeteiligung - beginnend mit 400,- € - wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr.
Die Selbstbeteiligung reduziert sich um 100,- € für das Folgejahr, wenn im laufenden Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Schadenmeldung.
Übersicht zur Rückstufung
Eine Rückstufung erfolgt, wenn ein Schaden gemeldet wurde, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht, unabhängig von einer bereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung durch die AUXILIA.
Diese Rückstufung erfolgt - unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe - jeweils in die SB-Stufe 400,- €.
Nach sechs schadenfreien Jahren in SB-Stufe 0,- € erfolgt keine Rückstufung mehr.
Leistungen ohne Selbstbeteiligung
Für die folgenden Leistungen müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen:
- Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
- Kunden-Portal mit rechtlich geprüften Musterverträgen und -schreiben
- bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt
- in Auslandsfällen
- für die Leistungsarten
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung – § 2 o) AUXILIA ARB/2021
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
(Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen – § 2 q) bb) AUXILIA ARB/2021) - für alle Serviceleistungen (s. Abschnitt E der Tarifbestimmungen)
- Telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
- Online-Beratung
- Online-BeratungXL
- Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen
- Online-Vertrags-Check
- Online-Reputations-Schutz
- Cyber-Mobbing-Hilfe
- BU-Antrags-Check
- Mediation
- MediationXL
- Vorsorge-Generatoren für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer