Wahl der Selbstbeteiligung
Meist können Sie zwischen verschiedenen Arten der Selbstbeteiligung wählen:
- Feste Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung mit fest vereinbarten Beträgen, z.B. 250 €, fällt pro Rechtsschutzfall an.
- Fallende Selbstbeteiligung: Dies ist die bei uns meist genutzte Form mit dem cleveren Schadenfreiheitssystem. Die Selbstbeteiligung reduziert sich jedes Jahr um 100 € nach schadenfreien Jahren.
- Flexible Selbstbeteiligung 300/150 €: Bei Beauftragung eines von der AUXILIA empfohlenen Rechtsanwalts wird nur 150 € Selbstbeteiligung berechnet.