Wildunfälle kommen zwar nicht sehr häufig vor, aber wenn es einmal passiert, dann wissen viele Autofahrer nicht, wie sie sich verhalten sollen. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann das Beachten einiger wichtiger Verhaltensregeln die Folgen, Personen- und Sachschäden allerdings begrenzen. Außerdem lassen sich Verluste bei der Schadensregulierung vermeiden.
Taucht plötzlich ein Tier auf der Straße auf, rät der KS: Sofort bremsen, Licht abblenden und hupen. Ruckartige Ausweichmanöver sollte man vermeiden, besonders bei Gegenverkehr oder bei Gefahr, von der Fahrbahn abzukommen. Bevor man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, ist es "sinnvoller", einen Zusammenstoß mit dem Tier zu riskieren.
Ist es dennoch zur Kollision gekommen, heißt es:
- unverzüglich anhalten,
- Unfallstelle absichern,
- Warnblinklicht einschalten,
- Warnweste anlegen,
- etwaigen Verletzten helfen,
- Polizei und Rettungskräfte verständigen (110, 112), gegebenenfalls auch das Forstamt (die kümmern sich nicht nur um das angefahrene Tier, sondern bestätigen auch den Schaden für die Versicherung)
- verletztes Tier unberührt lassen,
- gegebenenfalls die Fluchtrichtung des Wildes merken,
- Unfallstelle fotografieren,
- Spuren am Kfz (Blut und Haare) nicht vor der Information der Versicherung entfernen,
- Namen und Adressen von Zeugen und Helfern notieren.
Versicherungen regulieren Schäden aus der Berührung mit Haarwild unterschiedlich. Um Schadenersatz zu zahlen, verlangt die Teilkaskoversicherung einen Nachweis der Berührung mit dem Haarwild. Das sind Rot-, Dam-, Elch-, Reh-, Gams- und Schwarzwild sowie Hasen, Kaninchen, Dachse, Luchse und Marder. Die Vollkasko muss auch zahlen, wenn ein Wildschaden nur behauptet wird. Ein Wildunfall kann auch vorliegen, wenn lebloses Haarwild an- oder überfahren wird.
Im Rahmen der Clubleistungen können Mitglieder des KS übrigens eine Wildschadenbeihilfe bis € 1.050 im Jahr in Anspruch nehmen.