Voller Vorfreude und mit glänzenden Augen warten viele Kinder auf den Weihnachtsmann, der im Auftrag der Eltern mit Rauschebart und Geschenken im Sack unterwegs ist. Er hat in den meisten Fällen einen stressigen Job, weil er in kurzer Zeit viele Kinder besuchen muss. Und nach manch einer Bescherung wird er auf einen hochprozentigen Absacker eingeladen. Trotz aller Romantik erinnert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) daran, dass die Promillegrenze und die Vorschriften der Ladungssicherung für Weihnachtsmänner ebenso gelten, wie für alle anderen. Nicht ungefährlich ist auch der volle Bart, der die Sicht zur Seite beeinträchtigen kann.
Die Promillegrenze liegt in Deutschland auch für den Weihnachtsmann bei 0,5. Doch schon bei 0,3 Promille macht er sich strafbar, wenn die Polizei typische Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder konkrete Gefährdungen feststellt. Bei 0,5 Promille und mehr ist das Führen eines Kraftfahrzeuges total verboten, auch ohne Ausfallerscheinungen. Dann muss der Weihnachtsmann mit einem Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei 1,1 Promille liegt die absolute Fahrunfähigkeit, die den Verlust der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate zur Folge hat, neben einer hohen Geldstrafe und drei Punkten.
Beim Transport der Geschenke muss der Weihnachtsmann darauf achten, sich selbst und andere nicht zu gefährden. Bei einer Kollision mit 50 km/h kann ein ungesichertes 500-Gramm-Geschenkpaket mit 40-facher Erdbeschleunigung und 20 Kilo Durchschlagskraft durchs Auto fliegen und schwere Verletzungen hervorrufen. Deshalb rät der KS dem heiligen Mann, die Ladung sorgfältig zu sichern. Denn auch bei einer Vollbremsung oder in scharfen Kurven können kritische Situationen entstehen, wenn die bunten Päckchen ungesichert im Fahrzeug liegen.
Und dann der dicke Mantel: Dadurch, dass der Sicherheitsgurt nicht fest am Körper anliegt, verpufft die Wirkung des Gurtstraffers. Der Weihnachtsmann kann unter dem Bauchgurt durchrutschen und sich schwere Knieverletzungen zuziehen.