Wer einen Führerschein macht, muss Kenntnisse über Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen. Für den Gesetzgeber ist es damit erledigt, eine Auffrischung der Kenntnisse ist offiziell also nicht erforderlich. Doch nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) haben die meisten Autofahrer längst vergessen, wie Stabile Seitenlage, Mund-zu-Nase-Beatmung, Schocklage oder andere wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen funktionieren. Der KS kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Verpflichtung zur Hilfeleistung zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, die Teilnahme an Wiederholungskursen der "Ersten Hilfe" aber freiwillig erfolgt.
Bei den Sofortmaßnahmen handelt es sich im Grunde um einfache Handgriffe, die jedoch im Ernstfall bis zum Eintreffen der Rettungsdienste das Leben des Verletzten retten können. Deshalb rät der KS, den Lehrgang "Erste Hilfe" freiwillig von Zeit zu Zeit – zum Beispiel bei Rotem Kreuz, Johanniter Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund oder Malteser Hilfsdienst – zu wiederholen. Die entsprechenden Anschriften stehen im Internet. Schließlich sollte sich jeder bewusst sein, dass er auch selbst einmal auf die Hilfe anderer angewiesen sein kann.