Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - im Volksmund "Idiotentest" genannt – gibt es seit mehr als 60 Jahren. Sie soll klären, ob jemand, dem nach einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen wurde, nach einer gewissen Zeit geeignet ist, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Weil diese Untersuchung nicht selten schief geht, fürchten sie viele Autofahrer, wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser. Nach einer Information des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) galt bislang die Regel, dass die Behörden erst ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille eine MPU anordnen. Das hat sich geändert.
Immer häufiger fordern die Fahrerlaubnisbehörden schon nach einer einzigen strafbewehrten Alkoholfahrt mit weniger als 1,6 Promille ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 7. Juli 2015) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (17. November 2015) haben entschieden, dass dieses Vorgehen als Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis rechtens ist. Demnach muss beim betroffenen Fahrer keine absolute Fahruntauglichkeit (ab 1,1 Promille) vorliegen. Auch bei relativer Fahruntüchtigkeit (zwischen 0,3 und 1,1 Promille), die mit alkoholbedingten Fahrfehlern verbunden war, droht der Idiotentest.