Jedes Unfallopfer ist eines zu viel. Daher appelliert Duygu Besli, Mitglied der Geschäftsführung des Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) an die Bundesregierung, die Mittel für die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Straßenverkehr passieren jeden Tag Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kommen. 2017 gab es in Deutschland 3.177 Verkehrstote, 66.513 Schwerverletzte und 323.799 Leichtverletzte. Das waren zwar die niedrigsten Zahlen seit 60 Jahren. Doch ist jedes Unfallopfer eines zu viel, meint Duygu Besli, Mitglied der Geschäftsführung des Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Daher forderte sie die Bundesregierung auf, die Mittel für die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Denn konsequente Maßnahmen der Prävention - das ist längst bewiesen - tragen wesentlich dazu bei, die Zahl der Verkehrsopfer und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken.
Immense Kosten durch Unfälle
Der kontinuierliche Rückgang der Verkehrsopferzahlen ist technischen und gesetzgeberischen Maßnahmen (Tempo 100 auf Landstraßen, Einführung von Gurt und Airbag, ABS etc.), vor allem aber konsequenter Verkehrssicherheitsarbeit zu verdanken. Dennoch sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Verkehrsunfälle entstehen, immens. Nach Berechnungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) betrugen die gesamten volkswirtschaftlichen Unfallkosten im Jahr 2016 mehr als 34 Milliarden Euro. Personenschäden hatten daran einen Anteil von 14 Milliarden Euro, die übrigen 20 Milliarden Euro entfielen auf die Sachschäden.
Die BAST beziffert jedes Jahr die Durchschnittskosten pro Unfallopfer. So entstanden 2016 für einen im Straßenverkehr Getöteten volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 1.164.328 Euro, für einen Schwerverletzten 123.964 Euro und einen Leichtverletzten 5.094 Euro. Darin sind alle Kosten für erforderliche medizinische, juristische, verwaltungstechnische und sonstige Maßnahmen ebenso enthalten wie für die medizinische und berufliche Rehabilitation der Opfer. Auch die Kosten von Polizei, Justiz und Versicherungen sowie die Zeitverluste, die durch unfallbedingte Staus entstehen, fließen in die Berechnung mit ein.
In die Verkehrssicherheitsarbeit investieren
Der Rückgang der Verkehrsopferzahlen und damit auch der volkswirtschaftlichen Kosten von Unfällen mit Personenschaden macht deutlich, dass die für Verkehrssicherheitsarbeit eingesetzten Mittel notwendige und lohnende Investitionen sind. Nach Ansicht von Duygu Besli, von Haus aus Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, ist eine Erhöhung der Mittel aus dem Bundesetat daher nötig und volkswirtschaftlich sinnvoll.
Gleichzeitig forderte sie aber auch die Entscheider in Wirtschaft und Industrie auf, sich verstärkt in diesem Feld zu engagieren mit eigenen, innerbetrieblichen Aktionen oder durch finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Verkehrssicherheitsorganisationen. An die Gerichte appellierte sie, in Fällen der "Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage" (§ 153 StPO) diese Gelder mehr noch als bisher der Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung zu stellen.