Die Tage werden kürzer. Morgens bleibt es länger dunkel, und abends beginnt die Dämmerung jeden Tag ein wenig früher. Wer in dieser Zeit mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte an die Beleuchtung denken. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) erinnert daran, dass es immer wieder zu folgenschweren Unfällen kommt, weil Autofahrer die Radler zu spät erkennen. Ein Sprecher des KS: "Radfahrer, die bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind, leben nicht nur gefährlich, sie bringen auch andere in Gefahr. Außerdem kann ihr Verhalten rechtliche Konsequenzen zur Folge haben."
§17, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der auch für Fahrräder gilt, schreibt vor, dass in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebene Beleuchtung zu benutzen ist.
Wer sich nicht daran hält, haftet unter Umständen für einen Unfall und riskiert als Radfahrer 35 Euro Verwarnungsgeld. Ohne Unfall kostet es übrigens 10 Euro, wenn das Licht nicht eingeschaltet ist, bei Gefährdung anderer 15 Euro. Allerdings zeigen Beobachtungen des KS, dass viele Fahrräder nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erfüllen. Das sind:
- weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
- rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert
- zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten
- gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler
- gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.
Besonders Radfahrer, die selbst auch Autofahrer sind, sollten wissen, dass sie auf einem unbeleuchteten Drahtesel eine Gefahr für sich und andere darstellen.