„Gefährliche Mängel“ jetzt eigene Kategorie bei der HU

Seit Kurzem gibt es eine Änderung bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU): Neu eingeführt wurde die Mängelkategorie „gefährlicher Mangel“. Wird das Fahrzeug dementsprechend eingestuft, ist nur noch die Fahrt nach Hause und zur Werkstatt erlaubt. Innerhalb eines Monats ist das Auto daraufhin zur Nachuntersuchung bei der Prüforganisation vorzuführen.

Alle zwei Jahre wieder heißt es für Fahrzeughalter: Ab zu TÜV, DEKRA oder einer der anderen anerkannten Prüforganisationen für die anstehende HU. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen technischen Untersuchungen werden an den unterschiedlichen Kraftfahrzeugsystemen häufig Mängel festgestellt, die – je nach Schwere – in unterschiedliche Kategorien eingeordnet werden. Zu den bislang vier existierenden Einstufungen „OM – ohne Mangel“, „GM – geringer Mangel“, „EM – erheblicher Mangel“ und „VU – verkehrsunsicher“ ist am 20. Mai 2018 die Kategorie „VM – gefährlicher Mangel“ neu hinzugekommen.
 

„Gefährlicher Mangel“ neue Kategorie

Der drittgrößte Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) weist daraufhin, dass es sich beim „gefährlichen Mangel“, ebenso wie bei der Kategorie „verkehrsunsicher“, um eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung handelt. Allerdings, so der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) weiter, führe diese nicht zu einer sofortigen Betriebsuntersagung, sondern sei als Vorstufe der Kategorie „verkehrsunsicher“ zu betrachten. So sei es noch erlaubt, mit dem Fahrzeug nach Hause zu fahren bzw. direkt zur Werkstatt, um den Mangel beheben zu lassen. Eine neue Plakette wird nicht vergeben. Innerhalb eines Monats muss der Fahrzeughalter deshalb bei der Prüforganisation die Nachuntersuchung durchführen lassen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Beispiele für „gefährliche Mängel“ sind etwa verschlissene Bremsbeläge oder wenn sämtliche Bremsleuchten nicht funktionieren.

Ziel dieser neuen Einstufung von Mängelkategorien war die Harmonisierung mit der entsprechenden EU-Richtlinie 2014/45/EU.