In Deutschland ist die Blinkpflicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf fünf und neun klar geregelt. Wer also abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Auch für abknickende Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen gilt Blinkpflicht. Trotz dieser eindeutigen Vorschrift entwickeln sich immer mehr Autofahrer – zum Teil aus Regelunkenntnis, Bequemlichkeit und Egoismus, aber zum Teil auch einfach deshalb, weil Blinken vielen offenbar schlicht „uncool“ erscheint – zu echten Blinkmuffeln. Für die Verkehrsexperten des drittgrößten Automobilclubs KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist dieses Verhalten mit Blick auf die eigene Sicherheit, aber auch die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu tolerieren. So werden durch dieses unachtsame Verhalten höchst brenzlige Verkehrssituationen oder gar schwere Unfälle leichtfertig provoziert, so der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).
Der Automobilclub rät Autofahrern daher, ihr Blinkverhalten nochmals unter die Lupe zu nehmen, gegebenenfalls zu überdenken und gegenzusteuern. Das Betätigen des Blinkers müsse ebenso wie beispielsweise das Anschnallen als sinnvolle und sicherheitsrelevante Handlung bewertet werden und daher stets automatisiert, sprich auch dann, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sichtweite ist, erfolgen. Gerade im Stadtverkehr ließen sich dadurch Karambolagen und Fahrzeugschäden minimieren oder gar vermeiden. Das gelte vor allem auch für das rechtzeitige Blinken beim Warten an roten Ampeln und damit den Hinweis für ein geplantes Abbiegemanöver. Dies führe zu einer besseren Einschätzung der Situation für andere Verkehrsteilnehmer und damit zu mehr Verkehrssicherheit.
Der Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) erinnert die Autofahrer auch daran, dass beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr immer vor der zu verlassenden Ausfahrt geblinkt werden muss, während beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden darf. Bei Fahrten auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen dürften die Autofahrer zudem nie vergessen, dass sie sich vor dem Einfahren, Ausfahren und vor Spurwechseln immer zuerst durch den Blick in den Rückspiegel und Schulterblick nach hinten von der Straßensituation überzeugen und erst danach blinken müssen. Für das Wiedereinscheren nach rechts gilt das Gleiche: erst Prüfung der Verkehrslage und dann blinken. „Das Blinken sollte wieder allen Autofahrern in Fleisch und Blut übergehen. Es ist gerade angesichts der steigenden Verkehrsdichte auf Deutschlands Straßen ein zentraler Garant für höchste Verkehrssicherheit“, so die Verkehrsexperten des Automobilclubs KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Außerdem: Wer beim Nicht-Blinken erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Entsteht durch dieses regelwidrige Verhalten ein Unfall, trägt der Verursacher zudem in der Regel die Hauptschuld.