Wenn es sich nicht grade um einen vergleichsweise harmlosen Stoßstangenrempler beim Einparken handelt, so entsteht durch einen Unfall mit dem Fahrzeug immer eine Ausnahmesituation, in der es einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt und zielstrebig zu handeln gilt – ob Zusammenstoß an der Kreuzung im Stadtverkehr oder Unfall auf der Autobahn oder Landstraße. „Ist es zu einem Autounfall gekommen, gibt es eine feste Reihenfolge, nach der gehandelt werden sollte, um die Gefahrensituation zu entschärfen und mögliche Verletzte bestmöglich zu versorgen“, erläutern die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).
Autounfall – und nun?
Als erster Schritt ist die Unfallstelle abzusichern: Warnweste überziehen und das Warndreieck hinter dem Auto aufstellen, um herannahende Fahrzeuge rechtzeitig zu warnen. Die Entfernung, in der das Warndreieck vom Auto bzw. Unfallort aufgestellt werden sollte, ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Typischerweise wird es in etwa 50 bis 100 Metern aufgestellt, auf Autobahnen auch mehr, damit andere Fahrzeuge angemessen reagieren und vor allem abbremsen können. Im Fahrzeug selbst sollte man die Warnblinkanlage einschalten. Ist es dunkel, ist grundsätzlich die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Auch sollte niemand im Auto warten. Stattdessen sollten sich alle Insassen in einen geschützten Bereich begeben, z.B. auf Autobahnen hinter die Leitplanke.
Der zweite Schritt besteht darin, falls nötig, erste Hilfe zu leisten – dies gilt im Übrigen für jeden, auch wenn man nicht selbst in den Unfall verwickelt ist. „Erste-Hilfe-Maßnahmen können über Leben und Tod entscheiden und unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Daher ist es ratsam, die eigenen Kenntnisse in einem Erste-Hilfe-Kurs von Zeit zu Zeit aufzufrischen“, raten die KS Experten. Als dritten Schritt setzt man den Notruf ab. Unter der Nummer „110“ gibt man Auskunft zu den sogenannten W-Fragen: Wer meldet (Name des Anrufers), wo ist etwas passiert (Unfallort) und was ist passiert (Zahl der Verletzten und Schilderung der Verletzungen)? Zudem ist immer auch auf Rückfragen zu warten. Im vierten Schritt sollten die Unfallbeteiligten Daten austauschen. Dazu zählen Name, Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer sowie das Fahrzeugkennzeichen. Auch von Zeugen sollte man Name und Anschrift notieren.
Was tun bei Bagatellschäden?
Die meisten dieser Maßnahmen sind bei kleinen Bagatellschäden in der Regel nicht notwendig. Wurde beispielsweise ein parkendes Auto angerempelt, gibt es aber dennoch einige Punkte zu beachten: Es gibt etwa eine Wartepflicht, die von Zeit, Ort und auch Höhe des entstandenen Schadens abhängig ist. Einfach einen Zettel mit den eigenen Daten an die Windschutzscheibe zu klemmen, noch dazu ohne eine angemessene Zeit zu warten, ist nicht ausreichend; in dem Fall handelt es sich um Unfallflucht und somit eine Straftat. „Richtig verhält man sich folgendermaßen: Ist nach der Wartezeit der Halter des Fahrzeugs nicht erschienen, so ist dieser unverzüglich über das Ereignis zu informieren. Da man diesen in der Regel nicht kennt, ist stattdessen eine Unfallmeldung bei einer nahegelegenen Polizeidienststelle zu machen. Dazu notiert man sich Marke, Typ, Kennzeichen und Farbe des Fahrzeugs sowie dessen Standort und eventuelle sichtbare entstandene Schäden“, so die Verkehrsexperten des KS.
In welchen Fällen die Polizei verständigen?
Wann sollte man eigentlich die Polizei direkt an den Unfallort rufen? „Hier gilt: Auf jeden Fall sollte man die Polizei verständigen, wenn es bei einem Unfall Tote, Verletzte oder einen erheblichen Sachschaden gegeben hat. Dies ist auch ratsam, wenn ein Unfallbeteiligter möglicherweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Auch ist es nützlich, die Polizei hinzuzuziehen, wenn Personen oder Fahrzeuge mit Wohnsitz bzw. Zulassung im Ausland beteiligt sind oder wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt“, empfiehlt der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).