Neuerungen bei der Kfz-Steuer
Mit der Reform der Kraftfahrzeugsteuer will die Bundesregierung Anreize für eine klimafreundliche Mobilität schaffen. Wer einen verbrauchsarmen Pkw kauft, profitiert steuerlich. Wer sich hingegen einen Neuwagen mit hohem Spritverbrauch, also bspw. einen SUV oder Sportwagen, anschafft, zahlt mehr Kfz-Steuern. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind davon nicht betroffen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden für Pkw-Erstzulassungen ab dem 01. Januar 2021 ansteigend gestaffelte Steuersätze eingeführt: Je höher der CO2-Wert, desto höher der Steuersatz. So steigt der Steuersatz von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195 g/km).
Zudem wird die bislang zehnjährige Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektroautos oder komplett auf Elektrobetrieb umgerüstete Fahrzeuge, die ursprünglich bis Ende 2020 beschränkt war, verlängert. So gilt die Steuerbefreiung bis 31. Dezember 2025 und wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Bereits seit Mitte dieses Jahres wird auch der Umstieg auf besonders emissionsarme Verbrenner gefördert: Seit 13. Juni 2020 und bis 31. Dezember 2024 erhalten erstzugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km für maximal fünf Jahre eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr, die bis längstens Ende 2025 gewährt wird. Schließlich sollen auch kleinere und mittelständische Betriebe steuerlich entlastet werden, die leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t nutzen, die auch der Personenbeförderung dienen können. Diese werden künftig nach gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert.
Neue Typklassen
Auch 2021 gibt es für knapp 11 Millionen Autofahrer Änderungen bei der Fahrzeugeinstufung in die Typklassen, während es für etwa drei Viertel aller Fahrzeughalter bei der Typklasse des Vorjahres bleibt. So werden rund 6,1 Millionen Autofahrer künftig höher eingestuft, wohingegen rund 4,6 Millionen Fahrer von besseren Typklassen profitieren. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verbessern sich beispielsweise der Seat Arona 1.5 (Typ KJ, seit 2017) sowie der Skoda Karoq 2.0 TDI 4x4 (Typ NU, seit 2017) um jeweils drei Klassen. Der Citroen 4 Aircross 1.6 (Typ B, seit 2012) verschlechtert sich hingegen um drei Typklassen, Teslas Model S (Typ 002, seit 2015) sogar um vier Typklassen.
Kaufprämie für Elektrofahrzeuge
Noch mindestens bis Ende 2021 soll es die Innovationsprämie, also den erhöhten Umweltbonus, geben. Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge werden dadurch für den Endverbraucher um bis zu 9.000 Euro günstiger.
Euro 5 für Motorräder
Ab 1. Januar 2021 gilt für Motorräder inkl. 125ern die Abgasnorm Euro 5, die zuvor nur für neue Motorrad-Typenzulassungen gegolten hatte. Aufgrund der Corona-Pandemie hat man sich in der EU jedoch darauf
verständigt, dass im Verlauf des kommenden Jahres auch noch Motorräder verkauft werden dürfen, die noch nicht mit den Schadstoffemissionswerten der Euro 5 übereinstimmen. Dies gilt für Bikes mit Euro 4, die während des Lockdowns bereits Lagerbestand waren. Grund ist der starke Einbruch im Motorradgeschäft im Frühjahr 2020, als während des Lockdowns keine Neufahrzeuge an Endkunden verkauft werden durften.
Höhere Pendlerpauschale
Für Pendler gilt ab kommendem Jahr eine neue gestaffelte Pendlerpauschale – ab dem 21. gefahrenen Kilometer können dann 35 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bis 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent. In den Jahren 2024 bis 2026 steigt die Pauschale dann sogar auf 38 statt 35 Cent. Wer aufgrund zu niedrigen Einkommens nicht von der Pendlerpauschale profitiert, kann ab 2021 die sogenannte Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen. All dies gilt nur für die einfache Strecke, also nicht für Hin- sowie Rückfahrt. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist ein Teil des Klimapakets und soll als Ausgleich für die höheren Diesel- und Benzinkosten aufgrund der CO2-Bepreisung dienen.
Mautgebühren in den Nachbarländern
Schon seit 1997 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen für Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t die Maut-Vignette Pflicht. 2021 kostet eine Jahres-Vignette für Pkw und Kfz bis 3,5 t 92,50 Euro, Motorradfahrer zahlen 36,70 Euro. Das Zwei-Monats-„Pickerl“ gibt es entsprechend für 27,80 Euro bzw. 13,90 Euro und für zehn Tage zahlen Autofahrer 9,50 Euro und Biker 5,50 Euro. Wer die Vignette übrigens nicht ordnungsgemäß anbringt oder rechtzeitig (online) kauft, muss mit einer Strafe von mindestens 120 Euro rechnen. In der Schweiz – hier gibt es keine Kurzzeit-Vignetten – fallen 38,50 Euro bzw. 40 Franken für die Jahresvignette einheitlich für Pkw und Motorrad an. In Slowenien schlägt die Maut für Pkw für ein Jahr mit 110 Euro zu Buche; ein Monat kostet 30 Euro und eine Woche 15 Euro. Motorradfahrer zahlen in Slowenien für ein Jahr, einen Monat und eine Woche 55 Euro, 30 Euro und 7,50 Euro.