Autofahrer, die mit Wohnwagen, Bootstrailer oder einem anderen Anhänger unterwegs sind, müssen in den Niederlanden, Österreich und vor allem in der Schweiz besondere Sicherungsvorschriften beachten. Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) berichtet, geht es dabei um das Sicherungsseil, das in Deutschland nur bei gebremsten Anhängern, also über 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht, vorgeschrieben ist. Falls sich der Anhänger während der Fahrt vom Zugfahrzeug löst, aktiviert das Sicherungsseil die Auflaufbremse und hindert den Hänger am unkontrollierten Wegrollen.
Bei kleineren Anhängern - unter 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht - ist in Deutschland kein Sicherungsseil nötig. In der Niederlanden, Österreich und der Schweiz allerdings schon. Hier sind sämtliche Anhänger, egal ob mit Bremse oder ohne, per Sicherungsseil zu sichern. In Österreich genügt es aber - wie in Deutschland - dieses Sicherungsseil in einer Schlinge über den Kugelkopf der Anhängerkupplung zu legen. Dagegen fordern die Niederlande und die Schweiz, dass das Seil an einer Öse oder Schelle fest mit der Anhängerkupplung verbunden ist.
Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert nach Auskunft des KS in der Schweiz ein Bußgeld bis zu 500 Franken. Übrigens kontrolliert die Polizei der Eidgenossenschaft das Einhalten dieser Sicherungspflicht sehr genau und bittet ertappte Gespannfahrer gleich zur Kasse. In den Niederlanden kostet ein Zuwiderhandeln bis zu 230 Euro Strafe, in Österreich bis zu 100 Euro.